Mit dem Jahresanfang 2013 entfallen die gewohnten Papier-Lohnsteuerkarten und werden durch elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Nahezu alle Stammdaten der alten Lohnsteuerkarte wie Name, Adresse, Lohnsteuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, Kinderfreibeträge werden in das elektronische System der Finanzämter übernommen.
Was allerdings nicht automatisch übertragen wird, sind die steuerlichen Freibeträge für Ihre Werbungskosten wie etwa Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, Verbandsbeiträge, Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung, Reisekosten, Kinderbetreuungskosten und Verlustvorträge. Die Folge ist; der monatliche Nettolohn verringert sich, weil durch den Wegfall der Freibeträge der zu versteuernde Bruttolohn sich nicht ermäßigt. Folglich steigen die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch die Kirchensteuer. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit erst mit der Einkommensteuererklärung am Jahresende die bisher nicht berücksichtigten Werbungskosten zur Steuersenkung anzumelden. Doch bis der entsprechende Bescheid vorliegt, können mehrere Monate ins Land gehen. Der Arbeitnehmer gewährt dem Finanzamt praktisch ein zinsloses Darlehen. Daher lautet mein Tipp für Arbeitnehmer, beantragen Sie die Freibeträge jetzt neu. Die einzige Ausnahme, die nicht beantragt werden muss, bilden die Behinderten-Pauschbeträge, soweit sie über das Jahr 2012 hinaus gelten. Das dazugehörige Formular können Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums finden unter herunterladen, ausfüllen und bei Ihrem Finanzamt einreichen. Bei Fragen kontaktieren Sie mich (Steuerberater Lasse) unter oder per Telefon 030/3276390.