Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf den einheitlichen Euro-Zahlungsraum SEPA einstellen

Am 1. Februar 2014 wird europaweit das einheitliche sog. SEPA-Verfahren eingeführt.
Was ist das überhaupt?

SEPA steht für „Single Euro Payments Area“, zu deutsch: einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum. Das bedeutet, Überweisungen und Lastschriften werden europaweit vereinheitlicht, und damit internationale Geld-Transaktionen deutlich vereinfacht. Es wird keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und internationalen Transaktionen geben, in allen teilnehmenden Staaten wird das System einheitlich sein.

 

Wie sieht das in der Umsetzung aus?

Grundsätzlich werden die Kontonummer durch eine internationale Kontonummer, die IBAN (International Bank Account Number), und die Bankleitzahl durch eine internationale Bankleitzahl, die BIC (Business Identifyer Code), ersetzt. Schon heute sind diese Nummern auf all Ihren Kontoauszügen zu finden.

Sie können schon jetzt die Kontodaten auf Überweisungen als IBAN und BIC angeben, statt Ihre Kontonummer und Bankleitzahl. Ansonsten verläuft eine Überweisung weiterhin gleich. Sie füllen den Überweisungsschein aus und geben die neuen Nummern in den Feldern IBAN und BIC an.

 

 

Was ändert sich noch?

Die bisherigen Einzugsermächtigungen für Lastschriften werden durch sogenannte Lastschriftmandate ersetzt. Durch kleine Änderungen in den AGB können die bisherigen Einzugsermächtigungen jedoch auch zukünftig als Lastschriftmandate genutzt werden.

Ein wesentliches Merkmal der neuen SEPA-Lastschrift ist die einheitliche Frist, in der eine Rückbuchung des belasteten Betrags verlangt werden kann. Die Frist beträgt einheitlich 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf dem Konto.

Als zusätzliche Sicherheitsmerkmale wurden eine Mandatsreferenznummer und eine Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers eingeführt. Bei jeder Belastung einer SEPA-Lastschrift findet sich diese auf Ihrem Kontoauszug.

 

Was ist eine Mandatsreferenznummer und eine Gläubiger-Identifikationsnummer?

Jedes Mandat, also jeder Lastschrifteinzug, erhält eine Referenznummer, um diese eindeutig zu kennzeichnen. Bei einer Belastungsbuchung erkennen Sie durch die Referenznummer, dass es sich um das von Ihnen erteilte Mandat handelt.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer dient der europaweit einheitlichen Kennzeichnung des Zahlungsempfängers. Diese ist von jedem bei der Deutschen Bundesbank zu beantragen, der Lastschriften einzieht. Man benötigt nur eine ID und verwendet diese für alle Konten.

Mit der Referenznummer und der Gläubiger-Identifikationsnummer lässt sich jedes erteilte Mandat eindeutig identifizieren. So kann leicht geprüft werden, ob dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde oder nicht.

 

 

 

Was ist für Sie als Unternehmen wichtig?

Für Sie als Unternehmen ist es vor allen Dingen wichtig, dass Sie die IBAN- und BIC-Nummern ihrer gesamten Lieferanten und Kunden in Erfahrung bringen, mit denen ein Geldfluss in Form von Überweisungen und Lastschriften herrscht. Für Lastschrift-Daueraufträge übernimmt die Bank die Umstellung von bisheriger Kontonummer auf internationale IBAN und BIC für Sie automatisch. Zusätzlich sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Lieferanten und Kunden auch Ihre eigene IBAN- und BIC-Nummer haben. Diese stehen auf jedem Kontoauszug.

Im schlimmsten Fall (wenn Sie nichts tun), wird Ihr gesamter Geldfluss ab dem 1. Februar 2014 zusammenbrechen. Um dies zu verhindern, sollten Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und Ihr Unternehmen für SEPA vorbereiten.

Die Bank wird Ihnen unter anderem zeigen, wie ein SEPA-Lastschriftmandat erstellt wird und wie jedes Mandat seine Referenznummer erhält. Als erstes sollten Sie nun die Gläubiger-ID auf der Webseite der Deutschen Bundesbank beantragen, denn wenn in ein paar Monaten alle Unternehmen dieses beantragen, wird es zu hohen Verzögerungen bei der Ausgabe der Nummern kommen.

 

In größeren Unternehmungen stellt sich ggf. zusätzlich noch die Problematik, Zahlungs-IT und Finanzbuchhaltung SEPA-fähig zu machen.

 

Es ist höchste Zeit, mit der Umstellung anzufangen. Denn am 1. Februar 2014 muss die Umstellung auf SEPA fertig gestellt sein, damit Ihr Geldfluss in keiner Weise unterbrochen wird.

 

 

In Kürze:

–         Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank beantragen
(glaeubiger-id.bundesbank.de)

–         die Kontoverbindung besteht zukünftig aus IBAN und BIC statt Kontonummer und BLZ

–         für den Lastschrifteinzug gibt es zusätzlich ein sog. Mandat (früher Einzugsermächtigung)

–         Länge des Verwendungszweckes begrenzt auf 140 statt 378 Zeichen

–         Vorlauffrist der SEPA-Lastschrift von bis zu fünf Tagen statt vorher ohne

–         Legitimierung des Lastschrifteinzuges per formalisierten Mandat statt Einzugsermächtigung

–         Mandate müssen in Papierform registriert gelagert, jederzeit verfügbar und auf Anfrage der Bank als digitale Kopie zur Verfügung gestellt werden

–         IBAN und BIC müssen auf Briefen, Vorlagen und Rechnungen angegeben werden, vorhandene Zahlscheine durch SEPA Zahlscheine ersetzt werden.