Bedeutung der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Welche Leistungen sind integriert und wie entwickeln sich die Kosten im Schadenbereich?
Der ständig wachsende Lebensstandard in allen Bereichen der Gesellschaft wirkt sich auch im Kraftfahrtbereich aus. Immer mehr und häufigere Neuzulassungen bewirken, dass der Anteil an Neufahrzeugen stetig gestiegen ist. Auch der Kaufpreis eines Neufahrzeuges hat heute einen hohen Stand erreicht.

Durch eine ständige Gefährdung des Eigentums, beispielsweise durch Entwendung, Feuer oder selbst verschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug, können hohe finanzielle Verluste im Schadenfall eintreten. Darüber hinaus können bei Verletzungen anderer Personen oder Beschädigungen fremden Eigentums, die mit dem Fahrzeug verursacht werden, hohe Schadenersatzansprüche die Folge sein.

Die Gefahr vor finanziellen Verlusten und die damit verbundene Existenzgefährdung kann im Rahmen der Kfz-Versicherung in verschiedenen Bereichen durch folgende Versicherungen gemindert oder ausgeschlossen werden:

– Haftpflichtversicherung
– Fahrzeugversicherung (Kasko)
– Insassenunfallversicherung

Informationen zur Kfz-Versicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html

Der durchschnittliche Aufwand pro Schaden im Bereich der Haftpflichtversicherung ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Lag der durchschnittliche Haftpflichtschaden 1995 noch bei 3.108 Euro, so musste von der Kfz-Versicherung im Jahr 2007 bereits 3.583 Euro aufgewendet werden.

Rückläufig in den letzten 14 Jahren sind dagegen die Schäden im Kaskobereich. Die Schadenhöhe sank von 1.498 Euro im Bereich der Teilkaskoversicherung auf 1.498 Euro im Jahr 2007. Ebenso positiv ist die rückläufige Quote bei der Vollkaskoversicherung. Die Schadenquote sank von 690 Euro im Jahr 1995 auf 660 Euro im Jahr 2007.

Für Kraftfahrzeuge besteht zumindest im Bereich der Haftpflichtversicherung die Pflicht zur Kfz-Versicherung. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist definiert, dass „der Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland sich verpflichtet, für sich, den Fahrer und den Eigentümer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und aufrecht zu erhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird.“

Bildquelle: Claudia Hautumm, www.pixelio.de
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