Mit der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft nicht warten
Ohne Daten zur Unfallversicherung keine DEÜV-Meldung möglich
Arbeitgeber, die ihr Unternehmen noch nicht zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet haben, sollten mit diesem Schritt nicht lange warten. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor den Jahresmeldungen im Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnungs-Meldeverfahren zur Sozialversicherung (DEÜV) hin. Der Datenbaustein zur gesetzlichen Unfallversicherung muss hierin zwingend ausgefüllt werden – ohne ihn kann der Arbeitgeber die gesamte DEÜV-Meldung zur Sozialversicherung nicht abschicken. Entsprechende Schreiben werden in diesen Tagen versandt, mit denen die Unfallversicherungsträger den Unternehmen die entsprechenden Informationen mitteilen. Wird ein Steuerberater beschäftigt, sollte diesem das Infoschreiben ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
Bereits seit Jahresanfang muss die DEÜV-Meldung Angaben zur Unfallversicherung enthalten. Der Arbeitgeber trägt hier für jeden seiner Beschäftigten die Betriebsnummer seines Unfallversicherungsträgers, die Mitgliedsnummer seines Unternehmens, die Gefahrtarifstelle, die geleisteten Arbeitsstunden und das unfallversicherungspflichtige Entgelt ein. In der Umstellungsphase wurden teilweise auch fehlerhafte Eingaben akzeptiert, so dass die Meldung insgesamt trotzdem abgesetzt werden konnte. Dies ist ab Anfang Dezember nicht mehr der Fall. Insbesondere bei der Erfassung der Mitgliedsnummer müssen Arbeitgeber Sorgfalt walten lassen.
Ist ein Unternehmen noch nicht bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet und verfügt daher nicht über die notwendigen Informationen, kann es seinen Meldepflichten zur Sozialversicherung nicht nachkommen. Wer beispielsweise in diesen Tagen ein Unternehmen gründet und Mitarbeiter einstellt, sollte sich daher frühzeitig mit der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Hilfe beim Ausfüllen der DEÜV-Meldung erhalten Unternehmen bei ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger – Adressen unter www.dguv.de.
Hintergrund erweitertes Meldeverfahren
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung wurde die Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung in die DEÜV-Meldung integriert. Die gesetzliche Unfallversicherung hat dieses neue Verfahren nicht gewollt, der Gesetzgeber hat aber anders entschieden. Der Entgeltnachweis, mit dem Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bisher die für den Beitrag erforderlichen Daten einholten, soll ab 2012 entfallen. Die Parallelmeldung ist derzeit erforderlich, um den Sozialversicherungsträgern den Einstieg in das neue Verfahren und eine Qualitätssicherung zu ermöglichen.
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