Viele Unternehmen kennen die Problematik. Von einem Kunden hagelt es schlechte Kritik und es ist schwer diese wieder im Internet bei den Bewertungen entfernen zu lassen.
Viele Unternehmen kennen die Problematik. Von einem Kunden hagelt es schlechte Kritik und es ist schwer diese wieder im Internet bei den Bewertungen entfernen zu lassen.
Die Regionale-Auskunft.com rät daher grundsätzlich erst einmal Ruhe zu bewahren. Es ist ratsam die negativen Kundenbewertungen entsprechend zu analysieren. Unternehmen haben nur die Chance auf eine Löschung des negativen Kommentares bei Beleidigungen oder falschen Tatsachbehauptungen. Jedoch müssen die Unternehmen beachten, dass Tatsachenbehauptungen als richtig oder falsch eingestuft werden können.
Bei Beleidigungen oder Tatsachen sollten die Unternehmen einen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser kann bei einer eventuellen Unterlassungsklage die Unternehmen unterstützen.
Die Unternehmen sollten beachten dass bei einer Tatsachenbehauptung genügend Beweise vorliegen. Die Beweislast liegt bei den Unternehmen selbst. Die Regionale-Auskunft.com legt den Unternehmen nahe, bei Meinungsäußerungen durch die Kunden im Internet ihre Sicht der Dinge vorzutragen und sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Damit die Kunden sich von den Unternehmen wertgeschätzt fühlen empfiehlt es sich per Brief beim Kunden zu entschuldigen. Dies kommt besonders gut beim Kunden an, da Briefe heutzutage in der „elektronischen Welt“ einen Seltenheitswert haben.
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Frau Stefan
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