2.637 Asylbewerber im Oktober 2009

Berlin (pressrelations) –

2.637 Asylbewerber im Oktober 2009

Im Oktober 2009 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.637 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber ist im Vergleich zum Vormonat um 28 Personen (1,1 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat Oktober 2008 um 690 Personen (35,4 Prozent) gestiegen.

Von Januar bis Oktober 2009 wurden 22.935 Erstanträge gestellt. Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 4.309 Anträge (23,1 Prozent) mehr.

Im Oktober 2009 kamen weiterhin viele Asylbewerber vor allem aus dem Irak (August: 611, September: 580, Oktober: 595) und aus Afghanistan (August: 335, September: 419, Oktober: 377).

Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Oktober 2009 2.637 Personen (Vormonat: 2.609 Personen) Asyl beantragt.

Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 28 (1,1 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Oktober 2008: 1.947 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Oktober 2009 um 690 (35,4 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Oktober 2009 waren:
Zum Vergleich
August September Oktober
1. Irak 611 580 595
2. Afghanistan 335 419 377
3. Iran 126 182 153
4. Türkei 104 109 134
5. Kosovo 131 110 132
6. Russ. Föderation 108 54 100
7. Syrien 56 61 96
8. Indien 55 55 76
9. Aserbaidschan 71 94 72
10. Vietnam 100 77 69

Neben den 2.637 Personen, die im Oktober 2009 erstmals Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt haben (Erstanträge), wurden 404 erneute Asylanträge nach Rücknahme oder Ablehnung eines früheren Asylantrags gestellt (Folgeanträge).

Im Oktober 2009 hat das Bundesamt über die Anträge von 2.251 Personen (Vormonat: 2.650) entschieden.

Insgesamt 490 Personen (21,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 40 Personen (1,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 450 Personen (20,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Oktober 2009 bei 146 Personen (6,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt, z.B. weil im Herkunftsland die Todesstrafe, die Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit konkret droht.

Abgelehnt wurden die Anträge von 1.001 Personen (44,5 Prozent). Anderweitig erledigt (z. B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 614 Personen (27,3 Prozent).

II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis Oktober 2009 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis Oktober 2009 haben insgesamt 22.935 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (18.626 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 4.309 Personen (23,1 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Oktober 2009:

1. Irak 5.654 Personen
2. Afghanistan 2.603 Personen
3. Türkei 1.235 Personen
4. Kosovo 1.182 Personen
5. Vietnam 998 Personen
6. Iran 914 Personen
7. Russ. Föderation 731 Personen
9. Syrien 683 Personen
8. Nigeria 672 Personen
10. Indien 585 Personen

Neben den 22.935 Erstanträgen wurden insgesamt 4.582 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2009 hat das Bundesamt 24.037 Entscheidungen (Vorjahr: 17.341) getroffen.

Insgesamt 7.022 Personen (29,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 348 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.674 Personen (27,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Oktober 2009 bei 1.276 Personen (5,3 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 9.246 Personen (38,5 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 6.493 Personen (27,0 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Oktober 2009 22.003, darunter 17.979 Erstanträge und 4.024 Folgeanträge (Vormonat: 21.060 anhängige Verfahren, davon 17.064 Erst- und 3.996 Folgeanträge).

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