Entlastung der Kommunen bei Hartz IV
Die Länder haben in ihrer heutigen Stellungnahme zum Entwurf einer Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gefordert, dass der Bund seinen finanziellen Beitrag an den erbrachten Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende so festsetzt, dass die zugesagte Entlastung der Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro auch erreicht wird.
Das im Gesetzentwurf vorgesehene Absinken der Bundesbeteiligung auf bundesdurchschnittlich 23,6% (2009=26%) würde dieser im Jahre 2003 verabredeten Entlastungswirkung widersprechen.
Die Beteiligungshöhe ist auf der Grundlage einer gesetzlich festgeschriebenen Formel anzupassen, wenn sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt um mehr als 0,5% verändert hat. Da diese Voraussetzungen gegeben sind, will der Bund seinen prozentualen Beitrag für das Jahr 2010 entsprechend absenken.
Der Bundesrat fordert hingegen, die Anpassungsformel so zu ändern, dass die Bundesbeteiligung künftig entsprechend der Entwicklung der tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung und nicht mehr nach der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften errechnet wird. Vor diesem Hintergrund sei eine Neuberechnung vorzunehmen und die Beteiligungsquote im Gesetz entsprechend anzupassen.
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 748/09 (Beschluss)