SEPA („Single Euro Payments Area“, deutsch „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“) ist ein europäisches Projekt, das bargeldlose Zahlungen vereinheitlichten soll. Durch diese Standardisierung werden Überweisungen ins europäische Ausland
vereinfacht und beschleunigt.
33 Staaten in Europa sind dabei Mitglied dieses Zahlungsverkehrsraums.
Die bisher bestehende Kontonummer und Bankleitzahl wird durch eine internationale Kontonummer ersetzt, die sogenannte IBAN („International Bank Account Number“, deutsch: „Internationale Bankkontonummer“).
Bis zum 1. Februar 2016 wird bei SEPA-Überweisungen uns europäische Ausland neben der IBAN auch die BIC („Bank Identifier Code“, deutsch: „Internationale Bankleitzahl“) benötigt.
Nachdem für Unternehmen und Vereine die SEPA-Übergangsfrist auf den 1. Februar 2014 datiert war, ist nun der 1. August 2014 als neue Frist gesetzt. Jedoch sollten Unternehmen bereits jetzt die Umstellung beginnen und nicht bis kurz vor Ende der Frist
warten, um nicht den Anschluss zu verlieren und um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.
Die deutsche Wirtschaft hinkte zum Jahreswechsel noch im Vergleich zu den anderen Mitgliedsstaaten hinterher:
Weniger als 20% der Lastschriften waren im SEPA-Format. Bei Überweisungen lag der Wert bei etwa 45%.
Unterschiedliche Rechtsnormen, individuelle nationale Standards und Softwarelösungen stellen mit der SEPA-Umstellung und die damit einhergehende Vereinheitlichung keine Hürde mehr dar:
– Ein gemeinsamer Rechtsrahmen wird geschaffen.
– Gemeinsame Standards und Prozesse werden geschaffen.
– Unterschiedliche Softwarelösungen werden durch die Vorgabe eines einheitliches XML-Dateiformats gemeinsamen Softwarelösungen weichen und beugen damit z.B. Datenverlust vor, der bei Formatkonvertierungen passieren kann.
Weitere Vorteile sind:
– Das Entfallen von teils teuren Gebühren, je nach Mitgliedsstaat.
– Keine Zeitverzögerungen mehr bei Lastschriften. Bei Überweisungen besteht maximal eine Verzögerung von einem Tag.
– Herkömmliche nationale Zahlungsverkehrssysteme werden durch das SEPA-Verfahren ersetzt und somit fallen zusätzliche Kosten durch den simultanen Betrieb verschiedener Zahlungsverkehrssysteme weg.
– Mittel- und langfristig werden Kostenvorteile entstehen, da durch die Vereinheitlichung sinkende Bankgebühren prognostiziert werden.
Neben den zahlreichen Vorteilen sind jedoch auch Nachteile vorhanden:
– Die IBAN ist eine sehr lange Zeichenkette, weshalb sich Schreib-, bzw. Tippfehler leicht einschleichen können, was wiederum zu rechtlichen Schwierigkeiten führen kann, falls eine Überweisung fehlgeleitet wird und man das Geld nur mit Hilfe von rechtlichen Schritten zurückbekommt.
– Einzugsermächtigungen bei Lastschriftverfahren müssen mit der neuen Regelung schriftlich vorliegen, was zur Folge hat, dass ein höherer Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand und somit höhere Kosten auf die Unternehmen zukommt.
Einzugsermächtigungen seit Mitte 2012 können nahtlos als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt werden.
Unternehmer und Vorsitzende von Vereinen sollten sich jetzt fragen, ob sie wirklich schon bereit sind für SEPA.
Software von SAP unterstützt SEPA bereits seit längerer Zeit umfassend und gibt unter anderem auch automatisch die entsprechende BIC einer Bank bei Eingabe einer BLZ aus.
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