Die Mahnpauschale kommt mit dem Gesetz gegen Zahlungsverzug!

Welcher Unternehmer oder Existenzgründer kennt es nicht? Man hat eine Rechnung geschrieben und versendet, doch auch nach mehreren Wochen hat man nichts auf dem Konto.
Insbesondere bei kleineren Beträgen kann das sehr ärgerlich sein – vor allem, wenn diese sich häufen!

Für junge Unternehmen kann dies sogar zu einer Bedrohung der Existenz werden – nämlich dann, wenn man durch diesen „Bumerang-Effekt“ nicht mehr liquide ist und selbst in Zahlungsverzug gerät.

 

Ein vom Bundeskabinett beschlossenes Gesetz soll nun Abhilfe schaffen.

Durch die Änderung im BGB nach einer zugrundeliegenden EU-Zahlungsverzugsrichtlinie haben Rechungssteller und Gläubiger zukünftig für Rechnungen, die nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes (voraussichtlich im Sommer 2014) gestellt wurden, die Möglichkeit, eine Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro, sowie höhere Verzugszinsen zu erheben. Das Gesetz greift auch bei Dauerschuldverhältnissen, insofern die Leistung nach dem 30.06.2015 erbracht wurde.

 

Außerdem werden AGB-Klauseln, in welchen sich öffentliche Auftraggeber und Unternehmen für die Überprüfung oder Abnahme 15 Tage, bzw. für die Zahlung selbst 30 Tage, Zeit nehmen, unwirksam. Vereinbarungen von Zahlungsfristen von mehr als 30 bzw. 60 Tagen werden erschwert. Das bedeutet, dass bei längeren Fristen nachgewiesen werden muss, dass diese Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde. Zusätzlich muss die Vereinbarungen sachlich gerechtfertigt sein.

Das bedeutet für junge Unternehmen, dass sie nun schneller ihre Forderungen eintreiben können.

Das könnte eine Änderung der zukünftigen Zahlungsmoral herbeiführen, vor allem auf staatlicher Seite: Während Unternehmen im Durchschnitt ihre Rechnungen nach 31 Tagen bezahlen, lassen sich staatliche Auftraggeber im Schnitt 42 Tage Zeit.

 

Das neue Gesetz ist mehr als nur zu begrüßen! Endlich müssen kleinere Unternehmen nicht mehr von größeren dazu genötigt werden, selbst in kurzfristige Zahlungsunfähigkeit zu geraten und somit ihre Existenz aufs Spiel zu setzen. Die Mahnpauschale wird sich hoffentlich auch als Instrument entpuppen, kleine Forderungen schneller durchzusetzen.

Dennoch gibt es auch eine Kehrseite der Medaille. Wenn der Gläubiger durch den Zahlungsverzug seiner Kunden selber in einen gerät, wird die Pauschale zum Bumerang.

Wann konkret im Sommer und mit welchen genauen Details das Gesetz im Bundestag beschlossen wird, bleibt abzuwarten.