Pflegeversicherung Vergleich – Zu den Neuerungen der Pflegereform 2015

Im Zuge der neuen Koalition zwischen CDU, CSU und der SPD wurden einige neue Punkte zum Thema der Pflegeversicherung vereinbart, die nun bis zum Jahr 2015 vom neuen Gesundheitsminister Hermann Gröhe umgesetzt werden müssen. Die wohl größte Änderung in der Pflegereform wird sein, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert wird und nun auch Menschen, die sich nicht in einer Pflegestufe befinden, jedoch auch über einen gewissen Hilfebedarf verfügen, Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen können. Bisher haben nur Bedürftige die sich in der Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 befanden Leistungen beziehen können. Welche Leistungen man erhalten kann, wenn man sich in einer Pflegestufe befindet und einen ausführlichen Pflegeversicherung Vergleich, findet man auf http://www.vergleich-pflegeversicherungen.de/

 

Betreuungsdienstleistungen werden ausgebaut

Im Zuge der Pflegereform soll spätestens bis zum 1.1.2015 der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Weitere 0,2 Prozentpunkte sollen nach der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs dazukommen, woraufhin der Beitragssatz dann insgesamt um 0,5 Prozentpunkte zur Pflegereform 2015 steigen soll. Bis dahin sollen bereits die zusätzlichen Betreuungsdienstleistungen ausgebaut werden, was bedeutet, dass diese Leistungen, die bisher nur pflegebedürftigen Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz zustanden, nun auch allen anderen pflegebedürftigen Menschen, unabhängig der Pflegestufe oder der Alltagskompetenz zusteht. Prinzipiell hätte dann also jeder Anspruch auf diese Leistungen, der schon einmal Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beansprucht hat.

 

Mehr Flexibilität beim Jobwechsel

Auch auf dem Arbeitsmarkt sollen sich die Änderungen der neuen Pflegereform bemerkbar machen. Mit einer bundesweit generalisierten Pflegeausbildung soll ein späterer Wechsel in den einzelnen Pflegeberufen erheblich einfacher gemacht werden, was zu einem deutlich flexibleren Arbeitsmarkt führen soll. Zudem soll Auszubildenden eine komplett kostenlose Ausbildung ermöglicht werden. Neben der Einführung einer generalisierten Pflegeausbildung soll auch die Pflegetransparenzvereinbarung überarbeitet werden. Qualitätsunterschiede und die Transparenz der Pflegeeinrichtungen sollen deutlicher und realistischer gemacht werden. Ob all diese Ziele bis Ende nächsten Jahres erreicht werden können, kann nur die Zeit zeigen.