München – Im Frühjahr kümmern sich die meisten Eigenheimbesitzer wieder intensiv um ihre Gärten. Teilweise gerät dabei aber das Thema der richtigen Zeitplanung etwas außer Acht. Helmut Schmidt liegt es deshalb besonders am Herzen, seine Kunden über die Regeln und Gesetze bezüglich der Gartenpflege aufzuklären, damit nicht nur die Entsorgung gesetzeskonform abläuft.
Gemäß des Naturschutzgesetztes dürfen Schilfe, Hecken und Gebüsche nur bis Ende Februar gerodet oder einem Radikalschnitt unterzogen werden. In der restlichen Zeit des Jahres sind dann nur noch leichte Schönheitskorrekturen erlaubt.
Viele Gartenbesitzer sind über dieses Gesetz nicht informiert, obwohl es durchaus seine Berechtigung hat. Bei Container Schmidt erklärt man den Kunden gerne, dass der Sinn des Gesetzes im Schutz der Tiere liegt. Außerdem kann der Heckenschnitt bei tiefen Temperaturen die Pflanzen schädigen. Wer sich nicht an das Gesetz hält und die Hecken trotz Verbot nach der Frist bis auf den Stock stutzt, riskiert ein hohes Bußgeld.
Auch die richtige Entsorgung muss eingehalten werden. Für diese ist der Abfallverursacher selbst verantwortlich. Als Entsorgungsfachbetrieb kümmert sich Container Schmidt im Münchner Raum und die vorschriftsmäßige Entsorgung verschiedener Abfälle.
Wichtig ist für die Verbraucher dabei vor allem das richtige Sortieren der unterschiedlichen Abfallstoffe. Nur wenn diese vorschriftsmäßig getrennt gelagert wurden, ist die passende Entsorgung möglich. Abschnitte von Hecken, Schilfen oder Sträuchern dürfen beispielweise nicht in Müllsäcken verpackt werden. Nur dann können die Gartenabfälle nach der Abholung wieder verwertet werden. Um Fragen bezüglich der Auswahl der richtigen Containerart- und größe steht Helmut Schmidt mit seinem Team stets beratend zur Seite.
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