Ekotechnika Anleihe: Zweite Gläubigerversammlung am 6. Mai
http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Da die Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig war, lädt die Ekotechnika GmbH am 6. Mai zur zweiten Gläubigerversammlung in Form einer Präsenzveranstaltung ein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie das Unternehmen mitteilte, war die vom 30. März bis 2. April durchgeführte Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig, da sich nicht genug Anleihe-Gläubiger beteiligt hatten. Die erforderliche Quote von 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen wurde nicht erreicht, so dass keine Beschlussfähigkeit vorlag. Insgesamt haben sich nach Angaben der Ekotechnika GmbH an der Abstimmung Anleihegläubiger, die Schuldverschreibungen in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro vertraten, beteiligt. Das entspricht lediglich sechs Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen, die ein Gesamtvolumen von 60 Millionen Euro haben. Daher findet am 6. Mai eine zweite Gläubigerversammlung als Präsenzveranstaltung am Unternehmenssitz in Walldorf statt. Bis dahin soll auch das Sanierungsgutachten vorliegen.
Teil des Sanierungskonzepts soll offenbar eine Umwandlung der Anleihe in Aktien sein. Durch die Ukraine-Krise und den zunehmenden Wertverlust des russischen Rubels ist die Ekotechnika GmbH als Muttergesellschaft der EkoNiva-Technika in Russland in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Davon sind auch die Anleihe-Gläubiger betroffen. Das Unternehmen hatte 2013 eine Anleihe (ISIN / WKN: DE000A1R1A18 / A1R1A1) mit einem Emissionsvolumen von 60 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit begeben. Die Schuldverschreibungen sind mit 9,75 Prozent p.a. verzinst. Die Zinsen sind jeweils am 10. Mai eines Jahres fällig. Angesichts der aktuellen Entwicklung ist aber wohl nicht davon auszugehen, dass die bald fällige Zinszahlung an die Anleger ausgeschüttet wird.
Nur vier Tage bevor die Zinszahlung ansteht, findet nun die Gläubigerversammlung statt. Zu den geplanten Restrukturierungsmaßnahmen gehört dabei offensichtlich auch die Umwandlung der Anleihe in Aktien. Das ist für die Anleger mit Konsequenzen und voraussichtlich auch zunächst mit finanziellen Verlusten verbunden. Auch ist nicht gesagt, ob eine nachhaltige Sanierung angesichts der aktuellen politischen Lage tatsächlich gelingen kann. Daher sollten sich die Anleihe-Gläubiger vor der Abstimmung, rechtlich beraten lassen. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrener Rechtsanwalt kann zudem mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen.
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