CDU – FDP Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften – Erfolg beharrlicher Gleichstellungspolitik
„In der Plenarsitzung im Oktober habe ich in der aktuellen Stunde die CDU-Fraktion mit Blick auf die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften aufgefordert, sich von ihrem Vorsitzenden Dr. Wagner zu emanzipieren. Ich hätte nicht zu hoffen gewagt, dass die CDU-Fraktion so schnell und so nachhaltig meiner Anregung folgen würde. Mit Ihrem heutigen Gesetzentwurf stellen Sie die Positionen ihres Vorsitzenden dahin, wo er hingehört, nämlich ins gesellschaftliche und politische Abseits“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, in der heutigen Landtagsdebatte.
„Sie wollen jetzt endlich auch die Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben mit der Ehe gleichstellen. Damit folgen Sie der seit langem von uns vertretenen Gleichstellungspolitik. Unseren ersten Gesetzentwurf dazu vom 9. Mai 2007 wurde in zweiter Lesung von der CDU vollständig und von der FDP hinsichtlich der beamtenrechtlichen Gleichstellung bei Besoldung, Versorgung und Beihilfe abgelehnt. Unser zweiter Gesetzentwurf vom 10. April 2008 wurde im Ausschuss von der CDU abgelehnt, die FDP enthielt sich der Stimme. Wegen Auflösung des Landtags fiel der Entwurf in die Diskontinuität.“
„In dieser Wahlperiode haben wir wiederum einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Gleichstellung umsetzen soll. Sie hätten durch einfache Zustimmung zu diesem Entwurf schon längst erreichen können, was Sie jetzt mit einem eigenen Entwurf vorschlagen. Vermutlich hat die zwischenzeitliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 nicht unwesentlich zum Sinneswandel in der Koalition beigetragen. Ihnen sind nämlich alle Argumente gegen eine Gleichstellung abhanden gekommen.“
„Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es im Ergebnis sogar ein Verstoß gegen die Verfassung, wenn Lebenspartner schlechter behandelt werden, als Ehegatten. Diese Benachteiligung wird jetzt endlich auch in Hessen beseitigt, das begrüßen wir sehr. Allerdings hat Ihr Gesetzentwurf noch zwei wesentliche Mängel. Erstens verzichten Sie darauf, die gesetzlichen Grundlagen über die Versorgungswerke der freien Berufe anzupassen. Hier gibt es einen bunten Flickenteppich. Bei den Apothekern und den Rechtsanwälten in Hessen ist die Gleichstellung bereits verwirklicht. Es fehlen aber die übrigen Heilberufe, die Steuerberater, die Architekten- und Stadtplaner. Auch diese sollten durch eine Änderung der Gesetze motiviert werden, ihre Regelungen anzupassen und die Lebenspartnerschaften gleichzustellen. Zweitens fehlt bei Ihrem Gesetz die Rückwirkung der Gleichstellung im Beamtenbereich. Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie, in der dies vorgeschrieben ist, endete am 3.12. 2003. Zu diesem Zeitpunkt hätte das, was heute endlich auch von Ihnen vorgeschlagen wird, schon Gesetz sein müssen. Die Rückwirkung ist daher aus unserer Sicht zwingend und sollte in das Gesetz aufgenommen werden.“
„Die Gleichstellung der homosexuellen Lebenspartnerschaften steht unmittelbar bevor. Dies ist ein Erfolg unserer beharrlichen Gleichstellungspolitik. Es ist ein Erfolg der Vernunft und vor allem eine gute Nachricht für die betroffenen Menschen. Die dunkle Zeit der Diskriminierung neigt sich endlich dem Ende zu. Und das ist gut so.“
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