„Die Automobilindustrie strebt keine Datensammlung zur Generierung neuer Geschäftsfelder an.“

VDA-Präsident Matthias Wissmann im Interview mit der Fachzeitschrift „PinG – Privacy in Germany“

(Berlin, 30. April 2015) Der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), Matthias Wissmann, sieht im geltenden Datenschutzrecht keine Gefahr für die Vernetzung von Fahrzeugen (Smart Cars). „Den Datenschutz verstehen die Unternehmen als Kundenschutz. Die Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen ist dabei eine selbstverständliche Aufgabe“, so Wissmann in einem Interview mit der Zeitschrift „PinG – Privacy in Germany“, das in der Ausgabe 3/2015 veröffentlicht wird. Der Schwerpunkt der Ausgabe ist das Thema „Smart Car“.

Auch den Grundsatz der Datensparsamkeit sieht Wissmann gewahrt. „Die Automobilindustrie strebt keine Datensammlung zur Generierung neuer Geschäftsfelder an, sondern beabsichtigt eine Verbesserung der Sicherheit, der Umweltfreundlichkeit und des Komforts der Fahrzeuge“, so der VDA-Präsident. Im Notrufsystem eCall, das 2018 für alle Neufahrzeuge in Europa verpflichtend wird, sieht er ein wichtiges Sicherheitselement. Aus Sicherheitsgründen achte die Automobilindustrie darauf, dass bei vernetzten Fahrzeugen nichts von außen gestört oder manipuliert werden könne, stellte Wissmann klar.

Das komplette Interview ist erschienen in der Ausgabe 3/2015 der Fachzeitschrift „PinG – Privacy in Germany“, die im Erich Schmidt Verlag unter www.PinGdigital.de abrufbar ist.

Vernetzte Fahrzeuge sind moderne Autos, die mit zahlreichen Kleincomputern ausgestattet sind, die Tempo, Ort, Lenkradstellung, sogar die Aufmerksamkeit des Fahrers sowie eventuelle technische Störungen ermitteln und speichern. Ausgelesen werden die Daten vom Hersteller und von Werkstätten. Beim eCall sendet ein Gerät nach einem Unfall Informationen zum Fahrzeug an eine Notrufzentrale. Die Vernetzung soll Komfort und Sicherheit erhöhen. Kritiker bemängeln jedoch, dass Autofahrer bevormundet werden. So können Fahrzeuge vom Hersteller über Funk stillgelegt werden. Zudem würden Daten über das Fahrverhalten gesammelt.

Über PinG – Privacy in Germany

„PinG – Privacy in Germany“ ist eine juristische Fachzeitschrift aus dem Erich Schmidt Verlag und richtet sich an alle, die sich mit der praktischen Umsetzung von Datenschutz und Compliance im Unternehmen befassen. PinG wird herausgegeben vom Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting. Unterstützt wird er durch ein Team von Experten für Datenschutz- und Medienrecht – unter Mitwirkung des Vorstandes der Stiftung Datenschutz. Aktuelle Hinweise der PinG-Redaktion finden Sie im Twitter-Kanal (@PinG_Journal) und im Blog (www.PinGdigital.de/blog/).

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