Die EU-Kommission hat mit den Vereinigten Staaten den Nachfolger für das nicht mehr existierende Safe-Harbor-Abkommen ausgehandelt: EU-US Privacy Shield heisst es. Unter anderem soll das US-Handelsministerium die Firmen kontrollieren, die Daten aus Europa verarbeiten. Die Artikel 29 Gruppe sind die Datenschutz-Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene. Diese Gruppe fordert die Europäische Kommission auf, alle Dokumente in diesem Zusammenhang bis Ende Februar 2016 vorzulegen.
Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses und Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die Datenschutzverordnungsagt sagt dazu:
„…Der neue Rechtsrahmen ist daher ein Ausverkauf des EU-Grundrechts auf Datenschutz. Das Europäische Parlament und die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten müssen nun klar machen, dass eine solch offensichtlich rechtswidrige Erklärung der EU-Kommission nicht gelten darf. Sollte sie nun trotzdem wie angekündigt angenommen werden, ist absehbar, dass die Datenschutzbehörden ihre neuen Rechte nach dem Gerichtshofurteil nutzen werden und Datentransfers dennoch auf zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen überprüfen werden. Zudem wird der neue Rechtsrahmen mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit wieder vor den Europäischen Gerichtshof getrieben und dort zu Fall gebracht. Es ist vollkommen offensichtlich, dass dessen Anforderungen nicht erfüllt sind.“
Und was bedeutet das für Unternehmen in Deutschland? Es ist eine neue Lösung mit dem EU-US Privacy Shield geplant. Diese ist jedoch bisher nicht rechtskräftig. Zudem ist zu betrachten, dass diese nicht nur im Einklang mit den Binding-Corporate-Rules und EU-Standardverträgen gebracht werden muss. Das EU-US Privacy Shield sollte ebenfalls im Einklang mit der kommenden EU-Datenschutzgrundverordnung sein.
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