Leyenhafte Reform des Kinderzuschlags: Armutsgelübde als neues Förderinstrument

Berlin (pressrelations) –

Leyenhafte Reform des Kinderzuschlags: Armutsgelübde als neues Förderinstrument

„Ein Wahlrecht zwischen Kinderzuschlag und ‚Hartz IV‘ bedeutet, dass Familien sich dazu entscheiden sollen, unterhalb des staatlich festgelegten Existenzminimums zu leben. Ministerin von der Leyen verlangt damit von armen Familien faktisch ein Armutsgelübde. So macht sie aus dem Sozialstaat einen Bettelorden“, kommentiert Jörn Wunderlich die Vorschläge der Familienministerin. Wunderlich weiter:

„Wieder geht die Reform des Kinderzuschlags weitgehend an den betroffenen Familien vorbei. Von der Leyen drängt Familien aus Hartz IV in noch tiefere Armut. Dies ist gerade gegenüber den Kindern eine unverantwortliche Politik. Die Kinder verschwinden zwar aus der Hartz IV-Statistik, aber eben nicht aus der Armut.
Standhaft ignoriert die Ministerin zudem die Lage der Alleinerziehenden, die weitgehend keinen Kinderzuschlag erhalten. Da der Kinderzuschlag für sie zu niedrig ist, verbleiben sie in Hartz IV.

Wir fordern die Ministerin auf, die Einkommensgrenzen zu streichen, den Kinderzuschlag auf wenigstens 200 Euro anzuheben und den Mehrbedarf für Alleinerziehende als Erhöhungsbetrag auszuzahlen. Damit wäre den Familien wirklich geholfen.“

F.d.R. Beate Figgener

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