BESTFALL geht strategische Partnerschaft mit Anwaltskanzlei ein / Geschäftsführer Valentin nennt Internet „vermintes Gelände“

Eine strategische Partnerschaft in Sachen Medien- und Urheberrecht sind die Mainzer PR-Agentur BESTFALL GmbH (www.bestfall.de) und die Mainzer Anwaltskanzlei Dr. Müßig Stüttgen Voigt Kämpf (www.ramuessig.de) eingegangen. „Das Medienrecht, ganz besonders das Urheberrecht, waren noch nie leichte Kost, im Internet ist diese Materie juristisch außerordentlich schwere Kost, an der man bei Verstößen bös zu knabbern haben kann“, sagte BESTFALL-Geschäftsführer Andreas Valentin. Deswegen habe sich seine Agentur für die Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten entschieden, wenn es um die Frage geht, was Kunden beachten müssen, wenn sie im Internet tätig sind.

 

Beispielhaft nannte Valentin einige Probleme, die bei Aktivitäten leicht zu Rechtsstreitigkeiten führen könnten. Das beginne schon bei der Namensfindung, wo Rechte anderer zu beachten seien. Auch selbst erworbene Namens- und Markenrechte gelte es zu schützen. Texte und Fotos seien oft urheberrechtlich geschützt, auf Fotos müsse auch das Recht des Abgebildeten beachtet werden, nicht nur das des Fotografen. Beim Verlinken und bei der Einbettung fremder Texte sei es ratsam, jeden Einzelfall zu prüfen, zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinung sei strikt zu differenzieren und im Übrigen gälten ganz spezielle Anbieter- und Händlerpflichten.

 

„Das Internet ist alles andere als ein rechtsfreier Raum“, unterstrich BESTFALL-Geschäftsführer Valentin. „Damit sich unsere Kunden und wir auf diesem vom Medien- und Urheberrecht verminten Gelände sicher bewegen, kann kundige Begleitung nur hilfreich sein“, begründete er die strategische Partnerschaft mit der Anwaltskanzlei Dr. Müßig Stüttgen Voigt Kämpf.