Immer wieder bestätigen deutsche Gerichte, dass Scientology eine Religionsgemeinschaft ist und keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt
Nicht nur im Ausland wurde die Scientology Kirche als Religion anerkannt. Wieder und wieder haben auch deutsche Gerichte in den letzten Jahrzehnten den bona fide Status der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft bestätigt.
In den Englisch-sprachigen Ländern wie den USA, Kanada, England, Südafrika, Australien und Neuseeland bestehen unterschiedliche Formen staatlicher Anerkennung der Scientology Religion. Meistens genießt die Scientology Kirche in diesen Ländern die Gemeinnützigkeit, wie auch z.B. die Anerkennung ihrer Geistlichen.
Im kontinental-europäischen Ausland ist die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft seitens der Behörden oder Gerichte z.B. in Schweden, Portugal, Ungarn, Italien und zuletzt in Spanien anerkannt worden. In einigen dieser Länder genießt die Scientology Kirche die volle oder partielle Steuerbefreiung. In vielen anderen Ländern haben Gerichte und Behörden den Religionsstatus der Scientology Kirche bestätigt.
In Deutschland war die rechtliche Beurteilung der Scientology Kirche wiederholt Gegenstand von Konflikten auf staatlicher Ebene. Die Auseinandersetzungen gingen in den meisten Fällen auf den Einfluss von amtskirchlichen Sektenbeauftragten zurück, die durch ihren Einfluss und ihre Macht auf Staat und Gesellschaft der Scientology Kirche eine rechtliche Gleichstellung streitig machen wollten.
Bei der überwiegenden Mehrheit dieser Konflikte konnten sich die Gerichte ihre Neutralität bewahren. Viele deutsche Gerichte haben der Scientology Kirche grundsätzlich den Schutz aus Artikel 4, Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes – in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) und damit den Schutz der Religionsfreiheit zuerkannt.
Die Frage, ob Scientology eine Religion ist, wird in Deutschland seit über 25 Jahren wiederholt von verschiedenen Gerichten bejaht. Darunter befinden sich die Amtsgerichte Stuttgart, Hannover, Freiburg, das Verwaltungsgericht Berlin und Frankfurt, das Oberverwaltungsgericht Hamburg und Sozialgericht Nürnberg, das Bundesarbeitsgericht und die Landgerichte in Frankfurt, Hamburg, Berlin und München I. Die Urteile sind jederzeit einsehbar.
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