Einige Vermieter einer Ferienunterkunft haben die „Steuer für nachhaltigen Tourismus auf den Balearen“ kurz „Touristische Ökosteuer“ genannt, die seit 1. Juli 2016 auf den Balearen von den Ferienhausgästen gezahlt werden muß, bereits mit im Mietpreis für 2017 eingerechnet. Dies geht aus den aktuellen Preisangaben für 2017 hervor. Auf Nachfrage von Leo Klein, Geschäftsführer der Ferienhausagentur „Mallorca-4you“ , erhielt man die Antwort, dass die Eigentümer laut den gesetzlichen Vorgaben einen gewissen rechtlichen Spielraum haben z. B. Zahlung einer Pauschale für diese „Touristische Ökosteuer“. Diese Vermieter sind der Ansicht, dass die Gäste im Urlaub nicht mit langem Bürokratismus „belästig“ werden sollten, einem Buchungsvorteil, weil die anfallenden Steuern bereits im Mietpreis inkludiert sind und der Gesamtpreis damit für den einzelnen Kunden auch übersichtlicher ist.
Dennoch wird es auch in 2017 Vermieter geben, die die Steuer bei Anreise vor Ort von den Gästen kassieren. Hier sollte man sich aber auf jeden Fall eine Bescheinigung „Recibo“ über die entrichtete Steuer vom Vermieter aushändigen lassen. Egal ob Sie aber nun eine Unterkunft buchen bei der die Steuer inkludiert ist oder ob sie vor Ort zu zahlen ist, bezahlen müssen Sie sie auf jeden Fall.
Bei welchen Ferienhäuser ist die Steuer inklusive und bei welchen muß man vor Ort zahlen?
Gemäß Art. 246 a § 1 Ziffer 4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch muß der Kunde als Mieter im Vorfeld genau darüber informiert werden, dass die „Steuer für nachhaltigen Tourismus auf den Balearen“ wie sie richtig heißt, anfällt und in welcher Form diese zu leisten ist.
Einfach ausgedrückt – bei jeder Ferienunterkunft die bei einer Ferienhausagentur oder auf großen Portalen angeboten werden gilt eine exakte Kennzeichnungspflichtig, sowohl auf der Webseite als auch auf dem an Sie gerichteten Angebot. Es reicht also nicht, das irgendwo auf der Webseite z.B. bei den FAQs oder AGBs global darauf hingewiesen wird das Sie zusätzlich noch eine Steuer zu entrichten haben.
Wie hoch ist Steuer?
Die Höhe der Steuer hängt von der Kategorie der Unterkunft ab und kann in der Kostentabelle auf der eigens dafür eingerichteten Webseite der Balearen-Regierung abgelesen werden. Hier finden Sie auch die Aufstellung wofür die eingenommene Steuer dann auch verwandt wird.
So zahlen Sie in einem Finca-Ferienhaus oder einer Ferienwohnung je nach Jahreszeit zwischen 0,50 und 1,00 Euro pro Tag und Person zzgl. 10 % MwSt. – wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Kleinkinder und Jugendliche unter 16 Jahre sind von dieser Steuer befreit. Und bei Aufenthalten ab dem 9. Tag erhalten Sie zusätzlich 50% Rabatt.
Jede professionelle Agentur rechnet Ihnen gerne, die für Sie anfallenden Kosten der „Touristische Ökosteuer“ aus, wenn Sie vor Ort beim Vermieter zahlen. Hierfür ist die detaillierte Personenanzahl mit Altersangabe nötig und vermerkt dies auch in den Reiseunterlagen damit Sie und der Vermieter direkt die richtigen Informationen vorliegen haben.
Die Ferienhausagentur Mallorca-4you vermittelt seit fast 30 Jahren Fincas, Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Villen auf Mallorca. Als Mitglied im Deutschen ReiseVerband (DRV) und eigenem Servicebüro auf der Insel, als Ansprechpartner während des Urlaubs, bürgen für Qualität, Service und Sicherheit.
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Mallorca 4you – Finca & Ferienhaus Vermietung
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