Undefinierte Fußstellung führte zum Rauswurf aus der Badewelt Sinsheim

 

Ich wollte am 25.10 mit meiner Kollegin die Badewelt besuchen, wozu es leider nur für ca. 10 min. kam, da wir einer Handlung bezichtigt wurden, die nicht stattgefunden hat. Daraufhin erfolgte Hausverbot. Ohne Grund. Kein Geld zurück. Polizei informiert.
Ich finde es sehr schade, das die Badewelt willkürlich ohne irgendwelche Gründe Hausverbot aussprechen darf, ohne das man als Kunde richtig angehört wird, welches für mich ausschlaggebend für die negative Bewertung ist. Meine Kollegin und ich hatten uns so auf diese Erholung gefreut. Bei mir ist eine Starke körperlich eingeschränkte Bewegungsunfähigkeit durch einen Krankheitsfall attestiert und bin auf Hilfe beim Umkleiden angewiesen. Ebenso meine Kollegin, die nach ihrem Krankenhausaufenthalt 8 h Fahrt auf sich genommen hat, um dem ärztlichen Rat Folge zu leisten. Aufgrund einer Fußstellung in der Umkleidekabine, bezichtigte uns die Reinigungskraft einer sexuellen Handlung. Wir wurden aus der Kabine gerufen und erhielten die Aussage, die Badewelt mit sofortiger Wirkung zu verlassen. Wir liesen die Polizei rufen, da wir Anzeige erstatten werden und die Daten der vermeintlichen Zeugin datieren wollten. Diese wurden uns jedoch verwehrt, weder der Name der Angestellten wurde trotz mehrfacher Nachfrage genannt, noch bekamen wir eine konkrete Aussage, etwas genaues gesehen zu haben. Auch das Eintrittsgeld bekamen wir nicht zurückerstattet. Dies liegt im Ermessen des Geschäftsführers.
Nach diesem Desaster führen wir in das Aquadrom nach Hockenheim. Unter diesen Voraussetzungen können wir Ihr Haus leider nicht weiterempfehlen. Kunden sollten so nicht behandelt werden, wenn Sie laut Ihrer Aussage Kunden gewinnen mochten.
Wenn Fehler tatsächlich passieren, stehen wir dafür ein. Werden wir, Partner / Freunde / Familie ungerecht behandelt, fügt man Schaden zu, so folgen Konsequenzen. Grundsätzlich war das Verhalten des Personals in diesem Vorfall mehr als unangemessen und ist auch nicht zu entschuldigen. Es ist absurd eine Behauptung aufzustellen und die Aussagen der Gegenseite nicht einmal anhören zu wollen. Ich kann nur jedem empfehlen die Badewelt mit einer körperlichen Einschränkung nicht zu betreten. Das wird auch journalistisch und im juristischen Bereich Konsequenzen mit sich ziehen. Auch der Polizei war es neu, eine Kabine nicht zu zweit zu benutzen, der anwesende Polizist nutzte diese selbst mehrfach mit Kollegen, so seine Aussage im Gespräch mit dem Geschäftsführer. Eine Kabine in dieser Größe, mit dieser Ausstattung und keiner Beschilderung lässt darauf schließen, das es je nach Bedarf eine Auslegung der Badestätte und Nase ist.