Entscheidung für künstliche Befruchtung darf nicht an zu geringem Einkommen scheitern

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. „DIE LINKE fordert, dass die künstliche Befruchtung wieder voll finanziert wird. Die Mehrkosten sollen aus Steuermitteln kommen. Dazu soll der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Krankenversicherung entsprechend erhöht werden“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Frank Spieth, zu Äußerungen der Bundesfamilienministerin, die sich grundsätzlich für mehr Unterstützung künstlicher Befruchtung bei ungewollt kinderlosen Paaren ausgesprochen hat. Er erklärt:

„Sachsen hat eine richtige Entscheidung getroffen und gibt als erstes Bundesland wieder Zuschüsse für künstliche Befruchtungen. Damit erhalten auch Familien mit geringem Budget bei ungewollter Kinderlosigkeit die Chance auf künstliche Befruchtung. Die Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema ist inakzeptabel. Derzeit trägt die Koalition ihren Streit auf finanzielle Unterstützung einer künstlichen Befruchtung auf dem Rücken der Betroffenen aus.

Es waren SPD, CDU/CSU und Grüne, die 2004 in einer wahren Kürzungsorgie den Leistungskatalog der GKV zusammen gestrichen haben. Neben Zuzahlungserhöhungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte wurde die Praxisgebühr eingeführt, Brillen müssen seitdem selbst bezahlt werden, das Sterbegeld wurde abgeschafft und vieles andere mehr. Diese Koalition des Sozialabbaus beschloss gleichzeitig, die Krankenkassenbeiträge der Arbeitgeber zu senken – auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Rentnerinnen und Rentner, die deshalb heute mehr zahlen.

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Menschen, die Kinder bekommen wollen, aber auf natürlichem Wege nicht zeugen können, haben heute immer noch mit den folgeschweren Kürzungen zu tun. Bis 2003 wurden die ersten vier Versuche einer künstlichen Befruchtung von der Krankenkasse bezahlt. Ab 2004 werden nur noch die ersten drei Versuche gezahlt – und die nur zu 50 Prozent übernommen. Das hat die Auswirkung, dass die Betroffenen pro Versuch etwa 1.750 Euro drauflegen müssen. Wenn drei Versuche notwendig sind, kostet das 5.250 Euro. Jeder weitere Versuch muss selbst gezahlt werden. Bei vier Versuchen kostet die Zeugung des Wunschkindes die Betroffenen dann etwa 8.750 Euro. Das ist skandalös und familienfeindlich. Die Entscheidung zu einer künstlichen Befruchtung darf nicht an einem zu kleinen Geldbeutel scheitern.

Im Juli 2008 hatte der Bundesrat auf Antrag des Saarlandes, unterstützt von Thüringen und Sachsen, beschlossen, dass die Bundesregierung die Kürzungen zurücknehmen und zum alten Rechtszustand zurückkehren soll. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte diese Entschließung kurz und knapp beiseite gewischt. Der jetzige Vorstoß von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) macht deutlich, dass auch in dieser Frage in der Bundesregierung keine Einigkeit herrscht. Leidtragende bei diesem Streit innerhalb der Koalition sind wieder einmal die Betroffenen.“

Weitere Informationen:

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle
Platz der Republik 1, D-11011 Berlin
pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
Fax: +49.30.227.56801
Hendrik Thalheim, Pressesprecher, Tel. +49.30.227.52800

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