(BSOZD.com-NEWS) Bonn/Kassel. Die heutige Entscheidung, wonach Hartz IV-Bezieher auf Verlangen der zuständigen Behörde auch bei Folgeanträgen ihre Kontoauszüge vorlegen müssen, ist beim Erwerbslosen Forum Deutschland auf heftige Kritik gestoßen.
Dazu erklärt Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
»Damit hat das Bundessozialgericht amtlich besiegelt, dass Hartz IV-Bezieher per se unter dem Generalverdacht des Missbrauchs stehen. Die obersten Richter wissen anscheinend nicht wie beschämend und demütigend das halbjährige Ritual der Vorlage von Kontoauszügen ist. Aufgrund der äußerst geringen Missbrauchsquote bei Hartz IV bleibt diese Entscheidung unverständlich. Die Kassler Richter haben nach unserer Ansicht auch eine gefährliche Entwicklung im Schutz der Privatsphäre eingeleitet. Menschen die arm sind und Sozialleistungen beziehen müssen genießen nur einen Minimaldatenschutz«.
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