Seit der Gesundheitsreform vom 01. Januar 2009 müssen die privaten Krankenversicherer einen Basistarif anbieten. Er umfasst ein Leistungsangebot, das in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Die Beiträge orientieren sich nicht am Gesundheitszustand des Versicherten, sondern lediglich an seinem Eintrittsalter. Außerdem besteht ein Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass der Versicherer gesetzlich verpflichtet ist, den Versicherten aufzunehmen. Risikozuschläge darf die Gesellschaft ebenso wenig verlangen wie Leistungsausschlüsse. Diese Konditionen legen die Vermutung nahe, dass der Basistarif der privaten Krankenversicherung genauso gut ist wie die gesetzliche Krankenversicherung. Doch ist das tatsächlich so? Was genau für Leistungen der Basistarif der privaten Krankenversicherung beinhaltet, erfährt man auf https://www.private-krankenversicherungen.net/basistarif/
Die Behandlung entspricht der GKV
Für Versicherte im Basistarif ist eine Versorgung über die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Vereinigung gewährleistet. Das heißt, dass jeder Versicherte einen Anspruch auf die Versorgung durch einen Arzt oder Zahnarzt hat. Die Vergütung richtet sich nach den festgelegten Höchstsätzen aus der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte. Damit ist mindestens eine der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechende Versorgung sichergestellt.
Der Beitrag darf GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen
Wichtig zu wissen ist auch, dass der Versicherungsbeitrag für einen Versicherten im Basistarif nicht höher sein darf als der GKV-Höchstbeitrag. Dieser schwankt von Jahr zu Jahr und richtet sich unter anderem nach der Beitragsbemessungsgrenze. Diese ist in den letzten Jahren Schritt für Schritt gestiegen. Nach Leistungen und Beiträgen ist der Basistarif also im Wesentlichen mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Trotzdem ist er nicht für jeden Versicherten geeignet. Insbesondere ist er nicht dazu gedacht, privat Versicherten einen gesetzlichen Versicherungsschutz zu bieten.
Nicht für jeden Versicherten geeignet
Im Prinzip wurde der Basistarif als Notlösung geschaffen. Er kommt für Privatversicherte in Frage, die ihre Beiträge nicht durch einen internen Tarifwechsel reduzieren können und die nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren können. Sofern der Versicherte älter ist als 55 Jahre, muss der Versicherer dem Wechsel in den Basistarif zustimmen. Eine Gesundheitsprüfung darf dafür nicht verlangt werden. Der Tarif kann mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden, auch eine Kombination mit Zusatzversicherungen ist möglich. Entwickelt wurde der Basistarif für Versicherte, die längere Zeit nicht krankenversichert waren und die sich privat versichern müssen. Auch für Versicherte, die zu hohe Beiträge zahlen müssten und diese nicht tragen können, kommt der Basistarif in Frage. Gerade für diese Versicherten gilt, dass die Wahl des Basistarifs nicht verwehrt werden darf, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Probleme sind zu erwarten
Im Basistarif ist die Versorgung der Patienten durch die Kassenärztliche Vereinigung sichergestellt. Der Versicherte muss bei seinem Arztbesuch darüber informieren, dass er im Basistarif versichert ist und dass deshalb ein geringerer Gebührensatz abgerechnet werden muss als dies bei Privatpatienten üblich ist. Deshalb berichten Versicherte von Zeit zu Zeit über Probleme bei der Abrechnung. Manchmal muss ein Patient auch einen Teil der Kosten selbst zahlen. Das gilt besonders, wenn man nicht einen Kassenarzt aufsucht oder wenn man Leistungen wählt, die über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Manchmal berichten Versicherte darüber, dass sie nur eine Behandlung bei akuten Beschwerden bekommen, langfristig aber nicht betreut werden. Deshalb ist die Versorgung im Basistarif unter Umständen nicht ganz vergleichbar mit der Patientenversorgung in der GKV.
Alexander Vorgerd – Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de sagt zum Basistarif der PKV:
„Der Basistarif wurde eingeführt als Ventillösung. Man möchte es den privat Versicherten ermöglichen, auch ohne Gesundheitsprüfung innerhalb der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Gerade ältere Versicherte haben mit den Beiträgen zu kämpfen. Die Besonderheit beim Basistarif ist, dass der Versicherer diesen Tarif anbieten muss. Die Leistungen sowie Beiträge sind bei allen privaten Krankenversicherern identisch. Die Leistungen und Beiträge sind sehr ähnlich zur GKV.
Allerdings ist der Basistarif, wie schon erwähnt, nur eine Ventillösung. Im Optimalfall muss der Versicherte nicht seinen Tarif wechseln und kann die Vorzüge der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. “
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