Mitte letzten Jahres (2016), hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute das bekannte Vergleichsportal Check24 verklagt. Klagegrund war hier, dass nach Ansicht des BDV unlauterer Wettbewerb vollzogen wird. Nach außen können Verbraucher sich über Versicherungen informieren, doch letzten Endes geht es immer um Geld. Denn schließen Interessenten über die Seite eine Versicherung ab, wird an Check24 eine Provision gezahlt.
Wie wurde vom Landgericht entschieden
Das Landgericht München gab dem den Versicherungskaufleuten nur bedingt Recht. Check24 muss nun auf seinen Seiten besser informieren. Damit ist das eigentliche Ziel des Verbandes komplett verfehlt. Sie wollen erreichen, dass alle Onlineportale schärferen Vorgaben unterliegen müssen. Doch es drängt sich hier die Frage auf, welcher Gedanke hier tatsächlich von Versicherungskaufleuten verfolgt wird.
Es geht um Kunden und Abschlüsse
Wer mit Versicherungen, Versicherungs-Tarifen und Policen arbeitet, wird in der Regel mit Prämien und Abschlussprovisionen bezahlt. Den Luxus von angestellten Versicherungskaufleuten können sich die meisten Versicherungsgesellschaften nicht mehr leisten. Schon gar nicht, wenn das Hauptgeschäft Online vollzogen wird. Leider hat der Verband vergessen zu erklären, dass ein Großteil der Versicherungskaufleute als eigenstänige Makler unterwegs sind.