Ab 1. Dezember Saison-Kurzarbeitergeld statt Kündigung
Frankfurt am Main – In zwei Wochen beginnt am Bau das sog. „Schlechtwetter“ – ein Zeitraum, in dem auf den Baustellen witterungs- oder auftragsbedingt weniger Arbeit anfällt. In der Vergangenheit wurde deshalb vielen Arbeitnehmern gekündigt. In diesem Jahr können Arbeitgeber bereits das vierte Jahr in Folge bei der Bundesagentur für Arbeit das sog. „Saison-Kurzarbeitergeld“ beantragen, das es Unternehmen ermöglicht, ihre Arbeitnehmer fast ohne zusätzliche Kosten ganzjährig zu beschäftigen und Kündigungen überflüssig macht.
„In den Monaten Dezember bis März der vergangenen zwei Jahre ist die saisonale Arbeitslosigkeit in den Bauberufen um mehr als 35 Prozent gesunken“, sagt Dietmar Schäfers, stellvertretender Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). „Das Saisonkurzarbeitergeld wird ebenso wie das Kurzarbeitergeld vor dem Hintergrund der sich abschwächenden Krise helfen, Fachpersonal zu halten und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Wir rufen deshalb die Arbeitgeber auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.“
Die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes beträgt 60 Prozent des Nettoentgelts bzw. 67 Prozent des Nettoentgelts bei Arbeitnehmern mit unterhaltspflichtigen Kindern. Der von den Arbeitgebern auch bei Kurzarbeit zu tragende Sozialaufwand wird ihnen vollständig erstattet. Die Finanzierung erfolgt zum Teil über eine Umlage, die gemeinsam von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht wird. Aus dieser Umlage wird auch das so genannte „Zuschusswintergeld“ bezahlt, das die Arbeitnehmer erhalten, wenn sie statt des Saison-Kurzarbeitergeldes Stunden aus ihrem Arbeitszeitkonto einbringen.
Das Saison-Kurzarbeitergeld gilt auch für das Dachdeckerhandwerk und den Garten- und Landschaftsbau.
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