Abflug verschoben – Ärger schon zu Reisebeginn

(lifepr) Düsseldorf, 30.06.2011 – Endlich Urlaub! Jetzt nichts wie die Koffer gepackt und ab zum Flughafen. Doch leider fängt auch in diesem Jahr der wohlverdiente Urlaub für viele Erhohlungssuchende mit Stress an, wenn deren Reisezeiten sich kurzfristig änderten – teilweise um viele Stunden. Die Ankunft erfolgt dann erst spät in der Nacht, eventuell verpasst man den Transfer zum Hotel und muss ein teures Taxi bezahlen; unter Umständen geht sogar ein ganzer Urlaubstag verloren. Reisende wähnten sich bisher rechtlos, denn Fluggesellschaften und Reiseveranstalter verweisen auf Klauseln im Kleingedruckten. Da heißt es zum Beispiel: „Die Flugzeiten (…) sind stets als vorläufig zu betrachten.“ Laut ARAG Experten melden sich jetzt die Verbraucherschützer und gehen gegen diese gängige Praxis an. Zehn Unternehmen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen schon aufgefordert, künftig auf diese Klauseln zu verzichten. Gegen vier Unternehmen wollen die Verbraucherschützer nun vor Gericht ziehen, um klären zu lassen, ob solche Klauseln zulässig sind oder nicht. Bis zur Klärung können Verbraucher nur versuchen, sich gegen Umbuchungen zu wehren oder nach der Reise Schadensersatz zu bekommen – vorerst jedoch mit ungewissem Ausgang.