AG Wirtschaft und Technologie
Umsatzsteuerpflicht von Post-Universaldienstleistungen:
Sonderbonus fuer Lohndumping
Zur heute in zweiter und dritter Lesung vom Deutschen Bundestag beschlossenen Umsatzsteuerpflicht von Post-Universaldienstleistungen erklaert der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus
Barthel:
Fuer Pakete zwischen 10 und 20 Kilogramm und Briefdienstleistungen nach Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB), also zum Beispiel Infopost und Massensendungen, muessen in Zukunft 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlt werden. Die von Schwarz-Gelb erhofften 300 Millionen Euro Steuermehreinnahmen muessen von Privatkunden, Behoerden, Banken- und Versicherungskunden, Kirchen, Aerzten, Vereinen, Parteien, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbaenden aufgebracht werden.
Mit dieser gesetzlichen Neuregelung zur Umsatzsteuerpflicht fuer Post-Universaldienstleistungen setzt sich die Regierungskoalition ueber EU-Recht hinweg, wonach der durch EU-Postrichtlinie und Grundgesetz garantierte Post-Universaldienst steuerfrei zu bleiben hat, um dem Endverbraucher flaechendeckend guenstige Tarife zu gewaehrleisten. Insbesondere bei der Besteuerung der sogenannten AGB-Leistungen, also verbilligter Massensendungen wie Spendenaufrufen oder Vereins- und Verbandsmitteilungen, setzen sich die Regierungsparteien selbst ueber die Stellungnahmen der Monopolkommission oder von Prof. Dr. Rupert Scholz hinweg.
Nur um den sogenannten Wettbewerbern der Deutschen Post AG entgegenzukommen, drueckt Schwarz-Gelb ein europarechtswidriges Gesetz durch, das wegen unklarer Abgrenzungen auch noch zu mehr Buerokratie und Chaos im Vollzug durch die Steuerbehoerden fuehren wird, nur um am Ende vor dem Europaeischen Gerichtshof
(EuGH) zu scheitern.
Aber ein drohendes Verfahren vor dem EuGH dauert Jahre. Bis dahin will Schwarz-Gelb den Dumpinglohn-zahlenden Wettbewerbern den Boden bereitet haben und womoeglich das flaechendeckende Angebot an Post-Universaldienstleistungen weiter einschraenken.
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