Allianz Strafrechtsschutz

München (pressrelations) –

Allianz Strafrechtsschutz

Jährlich mehr als 80.000 registrierte Fälle von Wirtschaftskriminalität / Unternehmer sind persönlich verantwortlich / Rechtlicher Beistand und Risikomanagement unverzichtbar / Neuer Strafverteidiger-Notruf der Allianz bietet schnelle Hilfe

München-Grünwald, Montagmorgen, 7 Uhr. Unternehmer Rudolf Meier (Name geändert) will gerade seine Kinder zur Schule bringen, als es an der Tür klingelt. Es sind Ermittlungsbeamte. Sie konfrontieren Meier mit den Vorwürfen Steuerhinterziehung und Betrug und zeigen den Durchsuchungsbeschluss für Firma und Privatwohnung.

„Überraschende Durchsuchungen, bevorzugt in den frühen Morgenstunden, häufen sich bei Wirtschaftsdelikten wie Steuerhinterziehung, Korruption, Betrug oder Umweltvergehen“, weiß Jesko Trahms, Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf. Allein die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Korruption stieg 2008 laut Bundeskriminalamt im Jahresvergleich um 13 Prozent auf mehr als 1800 Verfahren. Auch wenn sich der Beschuldigte seiner Unschuld sicher ist: Stehen Polizei oder Staatsanwalt vor der Tür, sollte man sofort einen Strafverteidiger hinzuziehen, damit umgehend eine wirksame Verteidigungsstrategie aufgebaut werden kann.

Ist der Ruf erst ruiniert …

„Strafverfahren können das Unternehmen und den Chef ruinieren“, sagt Susanne Reuther, Strafrechtsschutz-Expertin bei der Allianz Versicherungs-AG, die Strafrechtsschutz-Versicherungen für Unternehmer anbietet. „Prozesse dauern lange, verschlingen hohe Summen für Anwälte und Sachverständige.“ Der Unternehmer kann sich nicht hinter der Firma verstecken: Im Gegensatz zum Zivilverfahren ist der Chef hier persönlich für alles verantwortlich, was im Unternehmen passiert, „die Firma kann nicht hinter Gitter“, so Reuther.

Durchsuchungen sind nicht gerade unauffällig. Es spricht sich herum, dass bei Firma X die Polizei meterweise Akten herausgetragen hat. „Über Durchsuchungsaktionen wird sofort berichtet, über Verfahrens-Einstellungen fast nie“, sagt Reuther. Selbst wenn sich die Vorwürfe später als haltlos erweisen: In der Zwischenzeit leidet die Reputation, Konten werden gesperrt, Geschäftspartner springen ab. Der Schaden für den Ruf des Unternehmens wiegt oft schwerer als der messbare finanzielle Schaden.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Durch richtiges Verhalten bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens kann der Schaden zumindest begrenzt werden. „Ohne Anwalt keine Aussage zur Sache machen“, betont Holger Wirthwein, Fachanwalt für Strafrecht aus Koblenz. „Sollten Mitarbeiter als Zeugen vernommen werden, sollte man auch diesen einen Anwalt zur Seite stellen. Keinesfalls den Steuer- oder Wirtschaftsberater von der Verschwiegenheitspflicht entbinden!“

In vielen kleinen und mittleren Unternehmen gebe es noch kein Risikomanagement für den Fall eines Ermittlungsverfahrens, so die Experten Trahms und Wirthwein. „Deshalb bieten wir unseren Strafrechtsschutz-Kunden ab sofort den Strafverteidiger-Notruf an“, sagt Roland Müller, Geschäftsführer der Allianz Rechtsschutz-Service GmbH. „Erfahrene Strafverteidiger klären im Ernstfall auch morgens um sieben darüber auf, ob Unterlagen sichergestellt werden dürfen oder was bei einer Beschlagnahme von Computern zu beachten ist.“

Eine Strafrechtsschutzversicherung schützt vor dem Kostenrisiko eines Verfahrens. Sie trägt u.a. Verteidiger- und Sachverständigenkosten sowie die Kosten für einen Zeugenbeistand. Die Prämien sind steuerlich absetzbar und es gibt kaum Ausschlüsse. Eine Strafrechtsschutz-Versicherung, so Roland Müller, sei aber kein Freibrief für Rechtsverstöße: „Bußgelder und Geldstrafen werden nicht bezahlt.“

Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen, der Ihnen oben rechts zur Verfügung gestellt wird.

Kontakt für Presse
Claudia Herrmann
Allianz Elementar Versicherung
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