Amnestieregelung im Waffenrecht voller Erfolg
Joachim Herrmann: „Amnestieregelung im Waffenrecht war in Bayern voller Erfolg ? 34.585 Schusswaffen abgegeben ? beachtlicher Gewinn an Sicherheit“
„Mit Stolz kann ich heute verkünden: Die Amnestieregelung im Waffenrecht war in Bayern ein voller Erfolg. Im Amnestiezeitraum vom 25. Juli bis 31. Dezember 2009 wurden bei den bayerischen Waffenbehörden insgesamt 32.937 Schusswaffen abgegeben. Hinzu kommen noch mindestens 1.648 illegale Waffen, die bei den bayerischen Polizeidienststellen abgegeben wurden. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der abgegebenen Schusswaffen auf mindestens 34.585. Das ist eine hervorragende Bilanz“, sagte Innenminister Joachim Herrmann in Nürnberg bei der Vorstellung der Ergebnisse der Amnestieregelung im Waffenrecht in Bayern.
Die Amnestieregelung wurde anlässlich der Waffenrechtsänderung im vergangenen Jahr nach dem Amoklauf von Winnenden eingeführt. Hierdurch sollte ein Anreiz geschaffen werden, illegale Waffen bei den Waffenbehörden oder bei der Polizei abzugeben, ohne dabei strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Ziel der Novelle war des Weiteren zum Einen, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu großkalibrigen Waffen zu erschweren. Zum Anderen ging es entscheidend darum, die Aufbewahrungssicherheit von Waffen zu verbessern, indem jeder Waffenbesitzer einen Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbringen muss.
Herrmann: „Die Amnestieregelung wurde in großem Umfang nicht nur von den Besitzern illegaler Waffen genutzt. Auch zahlreiche legale Waffenbesitzer haben die Amnestie zum Anlass genommen, um sich von ihren Waffen zu trennen. Von den insgesamt bei den Waffenbehörden abgegebenen 32.937 Schusswaffen waren 9.260 und damit rund 28 Prozent illegal, 23.677 und damit rund 72 Prozent legal. Grund hierfür ist, dass viele legale Waffenbesitzer wegen der jetzt strengeren Aufbewahrungsvorschriften auf ihre Waffen verzichtet haben. Viele scheuten offenbar den finanziellen Aufwand, die jetzt vom Gesetz vorgeschriebenen Einrichtungen anzuschaffen.“ Von den legal abgegebenen Waffen gehörten 48,5 Prozent zum sogenannten Altbesitz, weitere 38,2 Prozent waren ererbte Waffen; acht Prozent wurden von Jägern zurückgegeben, 5,3 Prozent von Sportschützen.
Der Erfolg der Amnestieregelung 2009 zeigt sich auch, wenn man die Zahlen der insgesamt in den Jahren 2008 und 2009 abgegebenen Schusswaffen gegenüberstellt. So wurden im Jahr 2008 in Bayern insgesamt 7.945 Schusswaffen abgegeben, im Gesamtjahr 2009 waren es hingegen mindestens 43.652. Herrmann: „Bei der Abgabe von Schusswaffen haben wir 2009 gegenüber 2008 somit eine Steigerung um mehr als das Fünffache zu verzeichnen. Jede Schusswaffe weniger bedeutet dabei ein Mehr an Sicherheit. Deswegen appelliere ich auch nochmals an alle Waffenbesitzer: Prüfen Sie, ob Sie Ihre Waffen weiter benötigen. Sie können Waffen, die Sie nicht mehr brauchen, jederzeit bei den Waffenbehörden abgeben. Es ist sichergestellt, dass die Waffenbehörden die Waffen entgegennehmen und sie fachgerecht durch das Bayerische Landeskriminalamt entsorgen lassen.“ So habe das Landeskriminalamt seit August 2009 fast 12.000 Waffen eingeschmolzen, was einem Gesamtgewicht von nahezu 27 Tonnen entspricht.
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