(pressebox) Trier, 21.01.2011 – Seit dem 01.01.2011 gelten die neuen Regelungen aus dem Jahres-steuergesetz 2010. Besonders im Bereich der Umsatzsteuer hat es einige wegweisende Änderungen gegeben.
Der WFEB hat hierzu eine Reihe ausgewählter Themen zusammengestellt und weist auf wichtige Änderungen in diesen Bereichen hin.
Die Themen der Übersicht sind:
• Verzicht auf Anwendung der Erwerbsschwelle durch USt-IdNr.
• Doppelbesteuerung
• Definition des Leistungsortes für bestimmte Leistungen
• Neufassung des § 3a Abs. 6 Satz 1 UStG
• Kodifizierung von Verwaltungsanweisungen zur steuerfreien Einfuhr
• Umgekehrte Steuerschuldnerschaft
• Vorsteuerausschluss für unternehmensfremd genutzte Gebäude- bzw. Grundstücksteile
• Aktualisierung des § 18 Abs. 10 UStG bzgl. motorbetriebener Landfahrzeuge
Die Übersicht finden Sie unter folgendem Link: http://www.wfeb.de/downloads/Jahressteuergesetz_2010.pdf