Anerkennung als Heilbad und Erholungsort

München (pressrelations) –

Anerkennung als Heilbad und Erholungsort

Prädikat für eine bayerische Fremdenverkehrsgemeinde und Anerkennung eines Heilquellenkurbetriebs Staatssekretär Gerhard Eck: „Prädikate unterstreichen die Bedeutung Bayerns als Tourismusstandort ? wichtig für Fremdenverkehrswerbung“

„Die große Zahl der Prädikatsgemeinden unterstreicht eindrucksvoll die Bedeutung Bayerns als Tourismusstandort. Die Prädikate sind darüber hinaus ein wichtiger Faktor in der Fremdenverkehrswerbung dieser Gemeinden. Sie garantieren dem Gast einen bestimmten Mindeststandard hinsichtlich klimatischer und lufthygienischer Gegebenheiten, Ortscharakter und Kur- und Erholungseinrichtungen. Die Prädikate werden nicht von leichter Hand, sondern nach eingehender Prüfung vergeben. Das hohe Niveau der bayerischen Prädikatsgemeinden ist national und international anerkannt. In Zeiten verschärften Wettbewerbs im Fremdenverkehr kommt es auf die Qualität bayerischer Tourismuseinrichtungen besonders an“ so Staatssekretär Gerhard Eck zur Befürwortung der Anerkennung der Gemeinde Arrach als Luftkurort durch den Bayerischen Fachausschuss für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen. Dem Votum folgt die förmliche Anerkennung durch das Staatsministerium des Innern. Der Fachausschuss hat sich zudem für die Anerkennung des Kurzentrums Weißenstadt als Heilquellenkurbetrieb ausgesprochen.

Mit der Anerkennung von Arrach (Landkreis Cham) als Luftkurort, die im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit sowie für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie erfolgen wird, werden in Bayern 349 Gemeinden wie folgt anerkannt sein:

20 als Heilbad
5 als Kneippheilbad
3 als Kneippkurort
1 als Schrotheilbad
13 als Heilklimatischer Kurort
82 als Luftkurort und
225 als Erholungsort.

Daneben hat sich der Fachausschuss für die Anerkennung des Kurzentrums Weißenstadt (Träger: Gesundheitshotel Weißenstadt GmbH Co.KG) als Heilquellenkurbetrieb ausgesprochen. Nach Vorlage einer Vereinbarung mit der Stadt Weißenstadt, mit der die langfristige Heilwasserlieferung aus der städtischen Heilquelle sichergestellt wird, wird der förmlichen Anerkennung des Kurzentrums als Heilquellenkurbetrieb nichts mehr im Wege stehen.

Bislang gibt es in Bayern neun Heilquellen- und Moorkurbetriebe.

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