Anleger des SEB Immoinvest erhalten die erste Ausschüttung
Das Fondsmanagement des sich in Liquidation befindende offenen Immobilienfonds „SEB Immoinvest“ soll nun bekannt gegeben haben, dass zum 29.06.2012 die erste Ausschüttung an die Anleger wie angekündigt erfolge.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement soll schon im Mai diesen Jahre bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des SEB Immoinvest bekannt gegeben haben, dass im Juni eine erste Ausschüttung erfolgen solle.
Nunmehr sollen insgesamt 1,2 Mrd. aus dem Fondsvermögen an die Anleger ausgezahlt werden. Jeder Anleger erhielte so 10,25 Euro pro Anteil. Für die verbleibende Abwicklungszeit bis zum 30.04.2017 seien halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger geplant. Fraglich bleibt in welchem Umfang die Anleger ihr Kapital zurückerhalten.
Das Fondsmanagement hatte mit dem offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest, dessen Anteilsausgabe und -Rücknahme seit nunmehr zwei Jahren ausgesetzt war, den Versuch gestartet, die Anleger am 07.05.2012 selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden zu lassen.
Geplant war, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 07. 05.2012, wiederzueröffnen. Hätte sich bis mittags dieses Tages herausgestellt, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten, sollte der Fonds endgültig wieder geöffnet werden und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden. Andernfalls sollte er, wie nun eingetreten, liquidiert werden. So sollen auch die bis zum Mittag des 07.05.2012 eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt worden sein, um den Fonds nicht zusätzlich zu schwächen.
Anlegern, denen der Fonds als äußerst sicher mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurden, ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.
Ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. „Kick-Backs“), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen.
Anleger sollten einen Anwalt aufsuchen, wenn sie sich schlecht beraten fühlen und ihnen die Risiken ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden.
Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
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