Anti-Terror-Richtlinie für Prepaid-SIM-Karten betrifft GSM Alarmgeräte – Mit M2M-Karten auf der sicheren Seite

Seit dem 1. Juli 2017 ist es in Kraft gesetzt, das neue Anti-Terror-Paket in Form des „Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.“ Dies hat nicht nur zur Folge, dass Käufer einer Prepaid-Karte sich ausweisen müssen, sondern auch die Provider sind angehalten solche Karten stärker als zuvor zu überwachen. GSM-Alarmgeräte verwenden keinen „Call“, sondern nur den SMS-Versand, was vermutlich als Auffälligkeit ausreicht, um die Provider aufhorchen zu lassen.

Seit ca. vier Wochen erhöhen sich die Support-Fälle hinsichtlich SMS Störmeldegeräten, die plötzlich nicht mehr funktionieren, weiß Dr. Ulrich Pilz der Geschäftsführer der wireless netcontrol GmbH zu berichten. Der Grund liegt vermutlich u.a. in der stärkeren Überwachung der Prepaid-SIM-Karten durch die Provider aufgrund der neuen Anti-Terror-Richtlinie. SIM-Karten, die nicht wie vorgesehen zum Telefonieren verwendet werden, sondern lediglich SMS verschicken, werden als auffällig eingestuft und vermutlich zeitweise ausgebucht. Dies hat zur Folge, dass die funktionierenden GSM Geräte teilweise nur eingeschränkt oder verzögert SMS-Alarmmeldungen absetzen können.

Die Lösung ist einfach und wird von Fachleuten schon seit Jahren empfohlen: Zu den professionellen GSM SMS-Störmeldegeräten bspw. aus dem Hause wireless netcontrol wird die Verwendung von passenden M2M-Karten für den Business-Bereich empfohlen. Mit dem Einsatz dieser SIM-Karten sind die Nutzer nicht nur durch die vertragliche Bindung auf der sicheren Seite, sondern verfügen gleichzeitig über weitere Vorteile wie bspw. umfassende Roaming-Funktionalität und Überwachung der Einbuchung der Karte im Netz.