Anzeige trotz geringer Strafen

(lifepr) Düsseldorf, 18.01.2011 – Trotzdieser hohen kriminellen Energie sind die Geld- oder Haftstrafen bei Trickdiebstählen relativ gering, da sie zu den Diebstählen ohne erschwerende Umstände zählen. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, Anzeige bei der Polizei einzureichen und gegebenenfalls einen Anwalt einzuschalten. Vor allen Dingen, wenn Sie physisch oder psychisch geschädigt wurden. Denn der einzige Weg den oftmals gut organisierten Trickbetrügerbanden Einhalt zu gebieten, ist der offene Umgang mit den Straftaten. Um Trickbetrügereien zu vermeiden, können Sie sich auch auf der Internetpräsenz der deutschen Polizei, etwa unter www.polizei-beratung.de, informieren.