Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Kein Kostenersatz für neue Fenster +++
Ein Wohnungseigentümer, der die Fenster seiner Wohnung in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht die gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, hat keinen Anspruch auf Kostenersatz. Dies hat laut ARAG der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter erläuterten, ein Anspruch nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht würde den schutzwürdigen Interessen der anderen Wohnungseigentümer zuwiderlaufen. Die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes seien immer vorrangig (Az.: V ZR 254/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Urteil des BGH.
+++ Wasserski ist gefährlich +++
Von dem Betreiber einer Wasserskianlage kann nicht verlangt werden, jegliche Art von Verletzungen zu vermeiden. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig. Es handele sich um eine potentiell nicht ungefährliche Sportart, deren Gefahren von der Allgemeinheit toleriert würden. Insbesondere müsse die Anlage nicht nach jedem Sturz abgeschaltet werden, wenn sich keine konkrete Gefahrenlage zeige (Az.: 8 U 13/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Braunschweig.
+++ Krankenkasse zahlt nicht für Hund +++
Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, einer psychisch erkrankten Patientin die laufenden Kosten zur Haltung eines Hundes und einer Katze zu erstatten. Mit Ausnahme eines „Blindenhundes“ ist die Haltung von Tieren nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, sodass Kosten für die Unterhaltung der privaten Lebensführung zuzurechnen sind. Dies hat nach Auskunft der ARAG das Sozialgericht Dortmund entscheiden (Az.: S 8 KR 1740/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des SG Dortmund.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.
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