Arbeitskreis VI: „Idioten-Test auf dem Prüfstand“
- Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- Was gut ist, kann auch noch besser werden
- ADAC für Reform der MPU
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) hat sich als Instrument der Fahreignungsprüfung und damit der Verkehrssicherheit bewährt. Trotzdem sieht der ADAC Verbesserungsmöglichkeiten. Ein Kritikpunkt liegt in der mangelnden Nachprüfbarkeit, weil nicht jedes Untersuchungsgespräch verpflichtend als Video- oder Tonbandprotokoll aufgezeichnet wird. Bisher gibt es nur ein freiwilliges Angebot einzelner Begutachtungsstellen. Empfehlungen des ADAC-Rechtsforums zur MPU (2001) und verschiedener Verkehrsgerichtstage, zuletzt aus dem Jahr 2003, wurden nicht umgesetzt.
Weitere Kritik ergibt sich aus der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Danach kann von der Fahrerlaubnisbehörde schon nach einem erheblichen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften eine MPU angeordnet werden. Ebenfalls fragwürdig: Gegen diese Anordnung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, das Punktesystem mit seiner Möglichkeit des Punkteabbaus durch Aufbauseminare oder verkehrspsychologische Beratung auszuhebeln.
Jährlich werden in Deutschland mehr als 100 000 Fahreignungsprüfungen im Rahmen der MPU durchgeführt. Über die Hälfte davon (56 Prozent) gehen auf Alkoholmissbrauch zurück. Weitere 18 Prozent lassen sich unter dem Aspekt „Drogen und Medikamente“ zusammenfassen. Nur 15 Prozent derer, die sich einer MPU unterziehen müssen, kommen zum Test wegen „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“. Jeder zweite besteht die MPU erfolgreich, als nachschulungsfähig gelten immerhin rund 14 Prozent. Ein gutes Drittel kann jedoch die Anforderungen der MPU überhaupt nicht erfüllen.
Angesichts dieser Zahl wird deutlich, warum der 48. Deutsche Verkehrsgerichtstag dieses Thema auf die Agenda gesetzt hat. Viele der Gescheiterten empfinden die MPU als „zweite Strafe“, die sie nicht akzeptieren. Der jahrelang anhaltende Führerscheintourismus ist dafür ein Indiz. Für den ADAC ist es deshalb besonders wichtig, dass die MPU nachvollziehbar ist und auf einem hohen wissenschaftlichen Standard basiert.
ADAC-Jurist im Arbeitskreis: Martin Wehrl,
Teefon: (0 89) 76 76-61 42, Fax: -81 24; Mobil: 0179 751 1893
E-Mail: martin.wehrl@adac.de
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Maximilian Maurer
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