Arbeitsminister Schneider: „Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Ausbildung anerkennen“
Düsseldorf, 21.03.2011
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
„Berufliche und akademische Ausbildung sind gleichwertig. Dieses muss auch in den Abschlüssen deutlich werden“, stellte Schneider heute (21. März 2011) in Düsseldorf bei der gemeinsamen Fachtagung des Ministeriums und des Westdeutschen Handwerkskammertags fest. „Die Zeit der Eifersüchteleien um den Wert akademischer und nicht akademischer Abschlüsse ist vorbei. Die Gleichwertigkeit der beiden Abschlüsse ist ein weiterer Schritt dahin, dass deutsche Berufsbildungssystem international optimal zu positionieren. Attraktiv können wir als Bildungsstandort nur sein, wenn wir auch die hohe Qualität der beruflichen Bildung herausstellen“.
Der Arbeitsminister stützt sich dabei auf eine Studie der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM, Essen) und des Forschungsinstituts für Berufsbildung im Handwerk (FBH) an der Universität Köln, die zu dem Ergebnis kommt, dass berufliche und akademische Bildung gleichwertig sind. Die beiden Forschungseinrichtungen hatten 2009 insgesamt 767 beruflich Qualifizierte mit den Abschlüssen „Kraftfahrzeugtechniker-Meister“ (Handwerk) und „geprüfter Handelsfachwirt“ (IHK) sowie Akademiker mit den korrespondierenden Hochschulabschlüssen aus den Studiengängen Maschinenbau und Betriebswirtschaftslehre befragt. Ergebnis: Im Hinblick auf die am Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen sind angehende Führungskräfte aus der beruflichen Fortbildung genauso gut qualifiziert wie diejenigen aus den Hochschulen. Zwar seien die in der beruflichen bzw. akademischen Bildung erlangten Kompetenzen durchaus unterschiedlich. In der Summe jedoch ist laut der Forscher kein signifikanter Unterschied bei der Erfüllung der beruflichen Anforderungen erkennbar.
Arbeitsminister Schneider betonte, dass es nicht darum gehe, eine Konkurrenz zwischen beruflichen und akademischen Abschlüssen herzustellen. „Die Gleichwertigkeit der beiden Bildungsgänge bedeute nicht, dass es sich um gleichartige Ausbildungen handelt. Meisterinnen und Meister und akademische Bachelors können aber unterm Strich dasselbe“, erklärte er.
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