(lifepr) Berlin, 01.02.2011 – Sobald der Winter vorbei ist, planen viele Grundstücksbesitzer den ersten Spatenstich für ihren Neubau. Dazu müssen sie nicht nur Planung und Finanzierung detailliert vorbereiten, sondern auch ihre Verkehrssicherungspflichten bedenken, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Werden auf dem Grundstück Bauarbeiten ausgeführt, dann muss der Hauseigentümer für die so genannte Gefahrenabwehr sorgen. Selbst wenn er seinen Architekten oder den beauftragten Bauunternehmer ausdrücklich mit der Verkehrssicherung betraut, ist der Bauherr nicht aus dem Obligo: Er muss als Haus- und Grundstückseigentümer die Sicherungsmaßnahmen überwachen und koordinieren. Erkennt er Gefahren, dann muss er auch für deren Beseitigung sorgen. Weitere Informationen zur ARGE Baurecht finden Sie unter www.arge-baurecht.com.