ASG: Die Arzneimittelpolitik der Bundesregierung ist ungenügend

Berlin (pressrelations) –

ASG: Die Arzneimittelpolitik der Bundesregierung ist ungenügend

Anlässlich der aktuellen Diskussion um das Arzneimittelsparpaket der Bundesregierung erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokraten im Gesundheitswesen, Armin Lang:

Das Ziel von Gesundheitspolitik ist es, dass jede Patientin und jeder Patient das medizinisch Notwendige in einer guten Qualität erhält. Die Versorgung mit dem medizinisch Notwendigen begründet zum einen den Leistungsanspruch der Versicherten. Es dient aber umgekehrt auch dazu, die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen zu begrenzen, damit medizinisch Unnötiges vermieden wird.

Das im Referentenentwurf vorliegende Arzneimittelneuordnungsgesetz (ANMOG) erfüllt diese Aufgabe in keiner Weise. Im Gegenteil: Die ungebremste Preisfestsetzungsmechanik der Industrie wird nicht gebrochen. Verhandlungen nach Markteinführung führen nur sehr begrenzt zu Einsparungen, weil die Industrie Abschläge beim Einführungspreis berücksichtigen kann. Ob im Schiedsverfahren bei Nichteinigung entsprechende Preisabschläge erzielt werden können, bleibt sehr fraglich. Das ANMOG bleibt damit weit hinter den Erfordernissen einer echten Neuordnung des Arzneimittelmarktes zurück. Für die ASG ist klar: Eine wirksame Kosten-Nutzen-Bewertung kann nur vor der Markteinführung stattfinden. Die ASG stützt damit die Position der SPD-Bundestagsfraktion und macht nachfolgend eigene Vorschläge für die Ausgestaltung einer sog. „Vierten Hürde“.

Viel zu kurz greifen alle bisher diskutierten Vorschläge, wenn es um weitere Instrumente geht, um die Marktdurchdringungspraktiken der Pharmabranche zu brechen. Die ASG fordert daher u.a. eine Registrierungs- und Veröffentlichungspflicht klinischer Studien, eine Transparenzpflicht für Sponsoringaktivitäten sowie ein Verbot pharmafinanzierter Fortbildung.

Gänzlich abzulehnen ist die Einführung einer Mehrkostenregelung. Dieses Prinzip ebnet den Weg in die Abkoppelung der gesetzlich Versicherten vom medizinischen Fortschritt.

Im Zuge der Neuordnung der Mehrwertsteuersätze wäre es ebenso richtig, die Mehrwertsteuersätze von Arzneimitteln den reduzierten Sätzen der Grundnahrungsmittel gleichzusetzen.

Den vollständigen Beschluss mit einer ausführlichen Darstellung der Vorschläge finden Sie unter www.asg.spd.de

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