(BSOZD.com-NEWS) München. Auer Witte Thiel informiert über Urteile zu den AGB von Reiseveranstaltern – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über reiserechtlich relevante Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Reiseveranstalters entschieden, von Bedeutung war hier die Problematik der Verkürzung der Verjährungsfristen bei Reisemängeln. In dem aktuellen Fall hatte der Kläger eine Pauschalreise nach Mauritius gebucht. Nach Rückkehr am 18. August 2005 meldete er Ansprüche wegen Mängeln beim Reiseveranstalter und reichte am 11. August 2006 Klage auf teilweise Rückzahlung des Reisepreises ein – aufgrund einer falschen Adresse erhielt der Reiseveranstalter aber erst im Dezember 2006 die Klageschrift. Der BGH hielt die Ansprüche des Klägers trotzdem für nicht verjährt und die Revision hatte Erfolg – die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel ist auf Reiserecht spezialisiert und informiert über die aktuellen Urteile.
[ad#co-1]
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des beklagten Reiseveranstalters sehen laut Auer Witte Thiel vor, dass vertragliche Ansprüche des Reisenden, für die nach Gesetz eine zweijährige Verjährungsfrist gilt, ein Jahr nach Reiseende verjähren. Diese Vertragsbedingungen, darauf weist Auer Witte Thiel hin, waren im Reisekatalog der Beklagten abgedruckt. Auch dem Kläger lag dieser Katalog bei Buchung der Reise vor, weshalb grundsätzlich von einer wirksamen Einbeziehung der AGB ausgegangen werden kann, wie Auer Witte Thiel betont. Amts- und Landgericht wiesen die Klage deshalb wegen Verjährung ab. Die Begründung des Gerichts: Der Kläger sei deutlich auf die Reisebedingungen hingewiesen worden und habe eine zumutbare Möglichkeit gehabt, von diesen Bedingungen Kenntnis zu nehmen, so, dass die maßgebliche einjährige Verjährungsfrist deshalb nicht rechtzeitig unterbrochen worden sei, weil der Kläger die verspätete Zustellung im Dezember 2006 durch die fehlerhafte Adresse selbst verursacht habe.
Der Kläger ging aber in Revision und hatte Erfolg – mit Konsequenzen für die Reisebranche. Auer Witte Thiel weist Reiseveranstalter darauf hin, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Ansprüche des Klägers für nicht verjährt gehalten hat: Laut § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB muss der Reiseveranstalter dem Kunden die Möglichkeit verschaffen, in „zumutbarer Weise“ vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Anders als das Landgericht hält es der Bundesgerichtshof nicht für zumutbar, im Reisebüro die Reisebedingungen in einem dort ausliegenden Katalog zu studieren. Auf diesen Umstand sollten Anbieter von Reisen in Zukunft achten, so Auer Witte Thiel.
Auer Witte Thiel verweist noch auf einen weiteren Aspekt in dem Fall, der für Veranstalter von Urlaubsreisen relevant ist: Der BGH hielt die Verkürzung der Verjährungsfrist auch materiell für unwirksam, da die betreffende Klausel ohne Ausnahme alle vertraglichen Schadenersatzansprüche des Reisenden erfasse. Auer Witte Thiel informiert außerdem darüber, dass für vertragliche Ansprüche, die auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet oder auf grobes Verschulden gestützt sind, die Haftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht begrenzt werden kann, und zwar laut § 309 Nr. 7 BGB. Da die Haftungsbegrenzung unzulässig ist, hat ein Verstoß gegen § 309 Nr. 7 BGB laut Auer Witte Thiel zur Folge, dass die Abkürzung der Verjährungsfrist insgesamt unwirksam ist.
Über Auer Witte Thiel
Die Kanzlei Auer Witte Thiel hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet Reiserecht und vertritt unter anderem eine der größten europäischen Kreuzfahrtgesellschaften. Die Kanzlei gliedert sich in zwei unterschiedliche Kompetenzbereiche: die Kanzlei für Forderungsmanagement und die Kanzlei für Wirtschaftsrecht. So sind die Rechtsanwälte von Auer Witte Thiel in den Kernbereichen Miet- und Immobilienrecht, Reiserecht, Presse- und Verlagsrecht, Verbraucherkreditrecht und Wettbewerbs/Markenrecht ebenso sachkundig und erfahren wie im gesamten Bereich des Forderungsmanagements.
[ad#link468x15]
Kontakt
Auer Witte Thiel Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Andreas Thiel
Bayerstraße 27, 80335 München
Telefon: 089/59 98 97 60
Telefax: 089/550 38 71
E-Mail: kontakt@auerwittethiel.de
Web: www.auerwittethiel-urteil-reiserecht.de
[ad#link200x90]
—————————————————————
Du willst nichts verpassen? Bei BSOZD.com – NEWS gibt es alle Artikel sowie bei Interesse auch alle Kommentare als «RSS-Feed». Im Gegensatz zum E-Mail-Abo kommen diese RSS-Feeds nicht einmal am Tag, sondern immer, wenn Du sie abrufst und neue Artikel bei BSOZD.com – NEWS veröffentlicht wurden. So bleibst du immer auf dem Laufenden und verpasst nichts!
Du willst hier auch werben? Dann sichere dir einen Platz, wir freuen uns auf deine Anfrage unter Kontakt.
—————————————————————
Wir bieten Ihnen in unserem Shop eine erstklassige Auswahl an Lifestyle Lederwaren verschiedener Hersteller wie Heilemann, Picard, piké und Tuscany Leather. Wir erhalten ständig neue Modelle, wir beziehen unsere Ware ausschließlich direkt vom Original-Hersteller. Sie finden bei uns klassische, moderne und trendige Lederwaren für jeden Anlass bei: Lifestyle Bags.de
—————————————————————
Fuzzy-Village Games & Community: Kostenlose Onlinespiele finden in Communities seit den letzten Jahren eine immer größer werdende Beliebtheit. Das besondere ist hierbei die Vielfalt, welche dem Mitglied geboten wird und die dazu kommende tägliche Verfügbarkeit zu jeder Uhrzeit ist das Spielen dieser Fun-Games möglich. Da es sich um Spiele handelt, welche auf einem bestimmten Server laufen, sind Systemanforderungen, wie sie bei üblichen PC-Spielen notwendig sind, nicht von Bedeutung. Dies bedeutet, dass das Spiel sofort gespielt werden kann, ohne die Installation zusätzlicher Software o.ä.. Auch alte Klassiker, wie beispielsweise Tetris, können im Internet gespielt werden und erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit, da sie auf neueren PCs nicht mehr funktionsfähig sind. Mehr kostenlose Spiele gibt es auf Fuzzy-Village Games & Community mehr als 5.200 Arcade Spiele , Multiuser Monopoly, Kniffel und vieles mehr.
—————————————————————
Du möchtest neue Leute aus deiner Nähe kennenlernen? Mit deinen Freunden chatten oder einfach nur deine eigene ganz persönlich gestaltete Homepage haben die jeder im Internet erreichen kann?
Dann bist du auf Party-Village.de genau richtig! Hier treffen sich täglich viele nette Leute unterschiedlichstem Alters aus allen Regionen Deutschlands um sich nett zu Unterhalten. Party-Village.de ist um weiten mehr als nur ein Freunde Netzwerk. Unsere Community bietet dir eine Vielzahl an Funktionen und Möglichkeiten. Im Vordergrund steht dabei sein ganz persönliches Freunde Netzwerk zu schaffen. Finde neue Freunde, finde alte bekannte und Schulkameraden.
Melde dich jetzt kostenlos an und erstelle dein Profil mit Freundesliste, Fotoalbum, Gästebuch und Blog. Im Forum kannst du dich mit anderen Mitgliedern austauschen und mit dem Nachrichtensystemen persönliche Kontakte knüpfen. www.Party-Village.de
—————————————————————