(Artikel-Presse) München. Laut ADAC sollten Urlauber beim Kauf von Souvenirs im Ausland größte Vorsicht walten lassen. Denn nicht jedes Mitbringsel darf aus dem Urlaubsland ausgeführt werden. Wer gegen die Zollbestimmungen verstößt, muss mit hohen Geldstrafen oder im schlimmsten Fall sogar mit Haftstrafen rechnen. Um beim Zoll nicht in Schwierigkeiten zu geraten, gibt der ADAC Tipps, welche Produkte im Urlaubsland nicht gekauft werden sollten:
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Der Kauf einer Uhr oder Sonnenbrille bei einem Strandhändler ist verlockend. Dennoch sollten Schnäppchenjäger auf gefälschte Designerprodukte verzichten. Denn wird man beim Kauf von Plagiaten im Urlaubsland erwischt, wird einem nicht nur der Einkauf abgenommen, sondern es drohen auch hohe Geldstrafen.
Besser auch auf den Kauf von exotischen Pflanzen wie z.B. Orchideen und Kakteen verzichten. Keinesfalls Tiere kaufen. Daraus hergestellte Erzeugnisse wie Schuhe und Taschen aus Schlangen- oder Krokodilleder oder Gegenstände aus Elfenbein können nicht nur bei der Ausreise, sondern auch bei der Einreise nach Deutschland Probleme bereiten. Auf Mauritius stehen beispielsweise Muscheln und Korallen auf der schwarzen Liste, in Thailand Handtaschen und Gürtel aus Krokodil- oder Schlangenleder.
Sogenannte Jagdtrophäen wie Geweihe oder Gehörne unterliegen nationalen und internationalen Artenschutzgesetzen. Deshalb immer bei den zuständigen Veterinärbehörden Ein- und Ausfuhrbestimmungen klären.
Kunstliebhaber sollten sich schon vor der Abreise bei der Botschaft oder beim Konsulat über die Ausfuhrbestimmungen für Kunstgegenstände und Antiquitäten erkundigen. Gerade die türkischen Behörden legen den Begriff Antiquität weit aus. Auch ein bearbeiteter Stein, der am Strand gefunden wird und nur eine kleine Kerbe hat, kann darunter fallen. Deshalb keine Münzen, Fossilien, alt aussehende Gegenstände oder Ähnliches kaufen.
Vorsicht beim Teppichkauf: Wer in Ägypten einen Teppich kauft, muss sich vom Händler eine Genehmigung des Handelsministeriums geben lassen. In der Türkei wird für neue Teppiche bei der Ausreise ein Kaufbeleg benötigt, für alte Teppiche eine Berechtigungszuweisung.
Der ADAC rät, sich über die jeweiligen Zollbestimmungen des Urlaubslandes rechtzeitig zu informieren. Keinesfalls sollte man sich auf die Angaben der Verkäufer verlassen.
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Der ADAC im Internet: www.adac.de
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