Widerrufsrecht bei Leasingverträgen nutzen
Es muss nicht immer ein Diesel sein. Unabhängig davon, ob ein Diesel-Fahrzeug oder ein Benziner geleast wird, kann der Leasingvertrag oftmals widerrufen werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Leasingnehmer bei Vertragsschluss fehlerhaft belehrt worden ist. Dies kann z.B. durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Fall sein. Entspricht diese nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist unvollständig oder enthält widersprüchliche Angaben, kann der Leasingvertrag auch noch heute widerrufen werden. In diesem Fall wird der Leasingvertrag rückgängig gemacht: die Bank muss alle vom Leasingnehmer bisher erbrachten Ratenzahlungen inkl. der Anzahlung zurückzahlen und der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug zurückgeben. Der Leasingnehmer hat dagegen nur einen vergleichsweise geringen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zu leisten. Im günstigsten Fall fällt noch nicht einmal diese Zahlung an, wie das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 07.08.2018 (Aktenzeichen 2 O 259/17) jüngst entschieden hat. Der dortige Kläger hat somit ganze 70.000,00 Kilometer kostenfrei zurückgelegt und braucht darüber hinaus noch nicht einmal für die Schäden am Fahrzeug aufkommen.
Wer kann den Leasingvertrag widerrufen?
Widerrufen kann jeder, der bei Vertragsschluss fehlerhaft belehrt worden ist. Ob dies der Fall ist, ist durch einen Fachanwalt für Bankrecht zu prüfen. Derartige Prüfungen bieten spezialisierte Kanzleien kostenfrei an.
Warum sollte widerrufen werden?
Der Widerruf kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Zum einen liegen die Zinsen bei älteren Leasingverträgen deutlich über dem jetzigen Niveau, sodass bei einem Neuabschluss zu den derzeit günstigen Konditionen viel Geld gespart werden kann. Zum anderen ist der Widerruf vor allem dann zu erkären, wenn ein Dieselfahrzeug geleast wurde, da dieses durch die derzeitige Politik und den Abgasskandal deutlich an Wert verloren hat. Viele Berechnungen in Leasingverträgen gehen daher finanziell nicht mehr auf, sondern gestalten sich deutlich zum Nachteil der Leasingnehmer. Dies gilt vor allem für die Fälle, in denen das Leasingfahrzeug nach dem Leasing von der Bank gekauft werden soll oder muss. Hier ist mit hohen finanziellen Verlusten zu rechnen.
Wann kann widerrufen werden?
Der Widerruf kann jederzeit erklärt werden. Da die Banken den Widerruf regelmäßig anfänglich zurückweisen, ist die Inanspruchnahme eines Fachanwalts für Bankrecht zu empfehlen.
Welche Banken sind betroffen?
Betroffen sind zahlreiche Banken, wie z.B. die Mercedes Bank AG, Volkswagen Bank, Santander Bank, Commerz Finanz, Ford Bank, Audi Bank, Targobank, MKG Bank, Toyota Kreditbank, Deutsche Bank usw.
Es ist den Leasingnehmern zu empfehlen, sich an spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien mit einem Fachanwalt für Bankrecht zu wenden. So ist sichergestellt, dass alle Ansprüche umfänglich berücksichtigt und durchgesetzt werden, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Ginter von der bundesweit tätigen Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Schufa
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung
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