Essen, 30. November 2009***Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel sind aufgrund des neuen „Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale“ vom 20. April 2009 als Werbungskosten wieder abzugsfähig, sofern diese höher sind als die Entfernungspauschale. Das bedeutet, dass die Ausgaben für eine BahnCard als Werbungskosten angesetzt werden können, wenn sich dadurch voraussichtlich die beruflichen Fahrtkosten insgesamt um den Preis der BahnCard verringern. Die Verwendung der BahnCard auch für private Reisen ist in diesem Fall ohne Bedeutung.
„Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat darüber hinaus entschieden, dass die Ausgaben für eine BahnCard in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden können, und zwar auch dann, wenn sie erst im Dezember gekauft wurde“, erklärt Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partner in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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