Baukindergeld und der Traum vom Eigenheim und Wohnungseigentum

Mit dem neuen Baukindergeld könnte der Traum vieler Familien von den eigenen 4 Wänden oder einem Haus mit Garten bald Wirklichkeit werden. Die Große Koalition hat im Sommerloch am 05.07.2018 weitestgehend unbemerkt staatliche Fördermittel beschlossen, um Familien den Traum vom Eigenheim oder Wohnungseigentum zu ermöglichen – das sogenannte Baukindergeld. Der Name ist Programm, das Baukindergeld ist an Auflagen gebunden und im Prinzip haben nur Leuten mit Kindern, die Bauen oder kaufen wollen einen Anspruch darauf. Das wird zwar auch kein Allheilmittel sein, die explodierenden Immobilienpreise in den Griff zu kriegen sowie die Veralterung der Gesellschaft, weil die Deutschen nach wie vor zu wenig Kinder bekommen. Aber es ist vermutlich ein weiterer Baustein in die richtige Richtung und schafft einen Anreiz, sich sowohl über den Kinderwunsch Gedanken zu machen, als auch althergebracht Weisheiten wie das schwäbische „Schaffe, schaffe, Häusle baue…“ umzusetzen. Junge Leute machen sich ja selten Gedanken über piefige Dinge wie Bausparen, Rente usw. aber so ist es doch gut zu wissen, dass der Staat da zumindest Anreize schafft und dies jetzt auch in entsprechender medialer Präsenz breitgetreten wird.

Nun ist dies alles kein genialer Geistesblitz – Man könnte auch argumentieren, dies sei alter Wein in neuen Schläuchen: Von 1995 bis Ende 2005 gab es etwa die Eigenheimzulage, die für maximal 8 Jahre den Neubau  mit maximal 2556€ pro Jahr bezuschusste und den Kauf von selbstgenutztem Wohnungseigentum mit bis zu 1278,-€ jährlich subventionierte. Das neue Baukindergeld hat eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren bei einer Maximalförderung von 1.200,-€ jährlich. Im wesentlichen also nicht der große Wurf, sondern im Prinzip eine Neuauflage bewährter, erprobter Programme in neuen Gewändern mit passendem Marketing. Nun gut, in der Substanz geht das in die richtige Richtung und in Kombination mit den nach wie vor günstigen Krediten kann das Baukindergeld sehr hilfreich sein beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum oder dem Neubau eines Eigenheims. Manche Experten unken zwar schon, dass dies den Immobilienmarkt nur weiter befeuern würde und die Preise noch mehr nach oben treibt – Man wird sehn…

Wie und wo können Familien das Baukindergeld beantragen?

Wer bereits eine Immobilie besitzt hat nichts vom Baukindergeld. Dieses steht nur Familien Zu, die zwischen dem 01.01.2018 und Ende 2020 zu ersten Mal in eine Immobilie investieren oder neu bauen. Auch ist das Baukindergeld an das verfügbare – genauer: das „Zu versteuernde Einkommen“ (ZvE) gekoppelt: Der Sockelbetrag (für Eheleute) ist hier max. 75.000,-€ den der Staat pro Kind um 15.000€ aufstockt. bei 3 Kindern also max 120.000,- Jahreseinkommen. Bei einer maximalförderung von 12.000,- pro Kind und über 10 Jahre können so bei 4 Kindern fast 50.000,-€ vom Staat dazukommen – Damit lässt sich schon einiges bewegen!

In Bayern gibt es sogar noch mehr: Hier legt der Freistaat nochmal 300,- pro Kind pro Jahr drauf und einmalig 10 Riesen Eigenheimzulage. Macht statt 24.000,- im übrigen Bundesgebiet bei 2 Kindern in Bayern satte 40.000,-€ – O‘ Zapft is!

Beantragen kann man das neue Baukindergeld auf jeden Fall bei der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) – evtl. auch bald über die Hausbank, wie das bei der KfW Förderung häufiger so ist. Mehr Infos und direkte Beantragung unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Baukindergeld/

Baukindergeld und Wohneigentum in der Großstadt

Wer das Glück hat, sich seinen Traum von den eigenen 4 Vier Wänden auf einem großen Grundstück mit einem Architekten ganz nach seinen Wünschen umzusetzen, der hat schon mal vieles richtig gemacht. Für die meisten Leute (und hier ist nicht die hart arbeitende Mehrheit, die zur Miete wohnt gemeint) für die das Baukindergeld überhaupt in Frage kommt, dürfte es aber ein Baustein sein, um sich zumindest Wohneigentum in der Großstadt zu leisten, häufig ein Neubau mit Garten vom Zuschnitt einer Fussmatte oder eben nur zur Mitbenutzung – nun gut, das ist Jammern auf hohem Niveau. Meist werden diese Neubauten ja häufig schon vor Fertigstellung meist verkauft, folglich hat eine solche Neubau Siedlung meist mehrere Eigentümer unter einem Dach, eine Eigentümergemeinschaft also. Hiefür gibt es in Deutschland auch gleich ein dickes Gesetz, denn neben dem Wohnungseigentum sind ja noch diverse Sachen im bewohnten Haus Gemeingut und somit irgendwie mit Vorschriften und Kompromissen zu regeln. Oder kennen Sie jemanden, der nur das Dach eines Neubaus kauft, den Keller oder das Treppenhaus? Na also, darüber hat also die Eigentümerversammlung zu entscheiden. Es gibt natürlich auch Leute, die dafür Zeit und Muße haben, aber es gibt auch viele denen das lästig ist und die das lieber professionell gemanagt haben wollen. Hierfür ist ebenfalls schon vom Gesetzgeber im Wohnungeseigentumsgesetz (WEG Gesetz) in den § 26 und 27  die Rolle des Verwalters, die Bestellung und Abberufung des Verwalters sowie die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters definiert und geregelt.

Wer sich also aktuell für die Inanspruchnahme des neuen Baukindergeldes interessiert, wird in vielen Fällen auch mit der Frage einer professionellen Wohnungseigentums-Verwaltung (kurz WEG Verwaltung) konfrontiert werden. Vielleicht hat man davon noch nie gehört, aber es gibt bereits seit vielen Jahren Experten auf diesem Gebiet, die nichts anderes machen und sich damit bestens auskennen – In Großstädten wie Köln etwa die Schleumer Immobilien Verwaltungs Treuhand OHG die man im Internet unter www.hausverwaltung-koeln.com findet.

Über die Hausverwaltung Köln

Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Hausverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

NICHT NEBENBEI. SONDERN MITTENDRIN.

Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.

Für die Belange und Wünsche steht das Hausverwaltungs-Team und selbstverständlich auch die Geschäftsführung kompetent zur Seite. So wird dafür gesorgt. dass die Buchhaltung ordnungsgemäß aufgestellt ist, sich darum gekümmert, dass das Dach erneuert wird und sichergestellt, dass man sich in seinem Haus wirklich wohlfühlen kann — und das 24 Stunden am Tag.

Dabei hilft der Hausverwaltung Köln nicht zuletzt auch ihre langjährige Erfahrung als eigenständiger Bauträger: in den ersten Jahren nach 1989, der Unternehmensgründung durch Horst Schleumer, konnten so mehrere hochwertige Immobilienprojekte in Köln realisiert und anschließend auch deren Verwaltung übernommen werden. Die Mehrzahl der Eigentümergemeinschaften, die in dieser Zeit entstanden sind, werden bis heute von der Hausverwaltung Köln betreut.

Seit 2004 konzentriert sich die Immobilienverwaltung Schleumer  ausschließlich auf die Verwaltertätigkeit.

Ein kleines, schlagkräftiges Team hochqualifizierter Experten sind für ein umfangreiches und stetig wachsendes Objekt-Portfolio in der Größenordnung von 10-200 Wohneinheiten im Großraum Köln verantwortlich.  Und war 2013 das erste privatwirtschaftliche Unternehmen, das im Erzbistum Köln mit der Verwaltung kirchlicher Liegenschaften betraut wurde.

Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung KölnImmobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung KölnGewerbeverwaltung KölnWEG-Verwaltung KölnSondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.

Kontakt

Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
Siegburger Str. 364
51105 Köln

Tel: 0221 / 8307747
Fax: 0221 / 835189
E-Mail: kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Web: https://www.hausverwaltung-koeln.com

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