Beamtendarlehen: welche persönlichen Voraussetzungen sind notwendig?

Wir von Top-Finanz.de offerieren Beamtendarlehen für Arbeiter im öffentlichen Dienst (mindestens fünfjährige Festanstellung), Angestellte des öffentlichen Dienstes, DO-Angestellte, Lehrer sowie Beamte auf Lebenszeit, Pensionäre (bis zum 58. Lebensjahr), Berufssoldaten, Beamte auf Probe, Richter sowie ganz aktuell auch für Akademiker, die seit mindestens fünf Jahren in einem festen Anstellungsverhältnis stehen.

 

Aber auch Arbeiter und Angestellte, die im öffentlichen Dienst tätig sind, und noch nicht auf eine Einstellung vor mindestens fünf Jahren blicken können, haben wir natürlich anderweitige Darlehensprogramme im Angebot, so dass auch dieser Personenkreis ein qualitativ hochwertiges Beamtendarlehen von uns bekommt.

 

Wenn man sich mit der Fragestellung nach der Laufzeit und der Höhe beim Beamtendarlehen beschäftigt, dann richtet sich die maximale Höhe nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Beamten. Hier werden herkömmlicherweise Beamtendarlehen zwischen dem 12- und 24-fachen des Nettoeinkommens gewährt. Die Laufzeit dieser Beamtendarlehen liegt normalerweise zwischen mindestens 12 und 20 Jahren (maximale Laufzeit).

 

Auch das Thema Tilgung bzw. Darlehensrückzahlung in Bezug auf Beamtendarlehen wird immer wieder heiß diskutiert. Aufgrund der abzuschließenden Lebensversicherung wird die Tilgung beim Beamtendarlehen ausgesetzt. Somit ist auch darüber hinaus keine zusätzliche Tilgung vonnöten. Natürlich kann der Beamte, der das Beamtendarlehen in Anspruch nimmt, den Kredit jederzeit vor Ablauf in mehreren Teilbeträgen oder in einer Summe zurückerstatten. Wenn das Beamtendarlehen in der Zwischenzeit nur teilweise oder gar nicht getilgt wird, kommt es spätestens mit Beendigung der vereinbarten Darlehensdauer zu einer Tilgung über die Lebensversicherung, die parallel dazu fällig wird.

 

Dabei ist die Laufzeit der Lebensversicherung mit der Vertragsdauer der Beamtendarlehen identisch. Denn wenn das Darlehen in der Zwischenzeit nicht getilgt werden konnte, kann es aus der nun fälligen Lebensversicherung rekapitalisiert werden. Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Kapital-Versicherung in Bezug auf den Erlebens- und Todesfall, sie wird dem Beamten im Erlebensfall bei Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgezahlt bzw. im Todesfall fällig.