BSOZD.com-News Wiesbaden. (pressrelations) – BehindertenBehindertengleichstellungsgesetz – Kommunen endlich mit einbeziehen Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes
„Das hessische Behindertengleichstellungsgesetz ist wenig ambitioniert. Es bleibt teilweise deutlich hinter den Regelungen des Bundes und anderer Länder zurück. Wir haben inzwischen die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Diese muss auch von den Bundesländern in ihren Zuständigkeitsbereichen umgesetzt werden. Nichts davon findet sich im Entwurf der Landesregierung wieder“, erklärt in der heutigen Landtagsdebatte der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens.
„Durch den von uns heute eingebrachten Änderungsantrag wollen wir dies zumindest in Teilbereichen korrigieren. Von Anfang an hatten wir kritisiert, dass die Kommunen in die Regelungen des Gleichstellungsgesetzes nicht einbezogen worden sind. Die kommunalen Gebietskörperschaften sollten nur prüfen, ob sie die Ziele dieses Gesetzes umsetzen können. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, Zielvereinbarungen zur Herstellung der Barrierefreiheit abzuschließen. Dieses Konzept ist grandios gescheitert. Weder haben Kommunen in erheblichem Umfang die Regelungen des Gleichstellungsgesetzes übernommen, noch sind Zielvereinbarungen in nennenswerter Zahl tatsächlich zustande gekommen.
Die Unzulänglichkeiten der aktuellen Regelungen sieht inzwischen wohl auch die Landesregierung. Allerdings will sie nunmehr die Kommunen lediglich verpflichten, einen Plan zur Umsetzung der Ziele des Gleichstellungsgesetzes aufzulegen. Das ist wieder viel zu kurz gesprungen.
– Die Vereinten Nationen haben behinderten Menschen in einer weltweiten Konvention wirksame Rechte eingeräumt, die sie aus der Rolle der Bittsteller herausholen,
– unser Grundgesetz enthält seit 1994 das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen,
– der Bund hat das Behindertengleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschaffen,
– das Land ist immerhin an sein eigenes Gesetz gebunden,
aber die Hessischen Kommunen: An denen soll die weltweite Entwicklung spurlos vorübergehen. Die hessischen Kommunen sollen ein weißer Fleck auf der Landkarte der Gleichstellung bleiben. Das kann nicht sein. An die UN-Konvention an das Grundgesetz sind auch die Kommunen gebunden und deshalb wollen wir im Landesrecht eine verbindliche Verpflichtung der Kommunen“, so Jürgens.
„Das Land unterstützt die Arbeit der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen und wirkt darauf hin, dass deren Rolle ausgebaut und gefestigt wird“ soll nunmehr im Gesetz stehen. Allerdings ist im Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit kein Cent für die Arbeit der Interessenvertretungen vorgesehen. Was bleibt, sind wieder einmal warme Worte statt realer Taten. Das ist aus unserer Sicht zu wenig.
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