Die private Krankenversicherung (PKV) stellt jedes Jahr die Kosten für Behandlungen den Beitragseinnahmen gegenüber. Kostensteigerungen, neue Behandlungsmethoden und neue Sterbetafeln können zu einer Beitragserhöhung führen. Auch 2010 kommt es zu Beitragsanpassungen in der PKV.
Um hier Kosten zu sparen, muss der von Beitragsanpassungen betroffene Versicherungsnehmer nicht zwingend seinen Versicherungsschutz kündigen. Zunächst einmal sollte der derzeitige Versicherungsschutz überprüft werden. Ein vorschneller Wechsel oder sogar eine Kündigung ist nicht ratsam. Laut der gesetzlichen Regelung im § 205 Versicherungsvertragsgesetz hat jeder Krankenversicherte nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung einen Monat Zeit zu kündigen. Empfehlenswert ist es diese Zeit zu nutzen.
„Überdenken Sie noch einmal, welchen Versicherungsschutz Sie brauchen, welche Leistungen Sie erwarten und auch, welche Leistungen Sie selbst tragen können und wollen.“ rät Jörg Gajewski, Geschäftsführer des PKV-Spezialvertriebs KmS Vertriebs GmbH. Krankenversicherte können mit Ihrem Berater überprüfen, welche Leistungen in ihrem Tarif enthalten sind. Gemeinsam wird analysiert was vom Versicherungsnehmer erwartet und gewünscht wird und inwieweit dies im derzeitigen Tarif berücksichtigt wurde.
Nach solch einer Bestands- und Bedarfsanalyse, kann über weitere Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung nachgedacht werden. Möglichkeiten gibt es hier beispielsweise in der gewählten Selbstbeteilung. Hier sollten allerdings auch die Auswirkungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit bedacht werden. Bei vielen Gesellschaften lassen sich die Tarife auch in andere Tarife umstellen. So ist ein Betreuungswechsel nicht immer nötig.
Sollte nach eingehender Analyse jedoch noch immer kein Ergebnis vorliegen, welches den Bedürfnissen des PKV-Versicherten entspricht, kann sich nach Alternativen umgesehen werden. Hier sind der Gesundheitszustand zu berücksichtigen, das aktuelle Alter und die Dauer des Krankenversicherungsschutzes bei der derzeitigen Gesellschaft, hinsichtlich der gebildeten Altersrückstellungen.
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