Beitragszahlung in der Kfz-Versicherung

Was passiert, wenn der Beitrag zur Kfz-Versicherung mal nicht oder zu spät bezahlt wird?
Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Jeder, der ein Kraftfahrzeug besitzt, muss dieses wegen der Gefährdungshaftung auch versichern. Welche Folgen und Konsequenzen haben die Zahlungen bei der Kfz-Versicherung?

Wenn der Versicherungsschein zur Kfz-Versicherung zugestellt wird, ist die in der Police genannte Prämie spätestens nach zwei Wochen fällig. Wenn die Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, genießt der Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz. Die Ausnahme ist, wenn der Versicherungsnehmer die verspätete Zahlung der Prämie nicht zu verantworten hat.

Informationen zur Kfz-Versicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html

Bei nichtrechtzeitiger Zahlung beginnt also der Versicherungsschutz erst mit dem Eingang der ersten Prämie. Weiterhin kann die Kfz-Versicherung vom Vertrag zurücktreten, so lange der Beitrag nicht gezahlt ist. Zusätzlich kann im Falle der Nichtzahlung eine so genannte Geschäftsgebühr verlangt werden.

Im Versicherungsschein ist angegeben, wann die Folgeprämien fällig sind. Diese sind dann auch vom Versicherungsnehmer zu zahlen. Wenn der Folgebeitrag nicht rechtzeitig an die Versicherung gezahlt wird, so fordert die entsprechende Gesellschaft den Betrag innerhalb von zwei Wochen ab der Zahlungsaufforderung ein. Dabei gilt zu berücksichtigen: Sollte es in der Folgezeit nach den Zwei Wochen zu einem Schaden kommen, ohne das die fälligen Beiträge bezahlt wurden, so bleibt die Versicherung frei von der Leistung.

Wenn der Kunde nun nach Ablauf der zwei Wochen die fälligen Prämien noch nicht bezahlt hat, kann die Kfz-Versicherung den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Kunde hat dann noch die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Eingang der Kündigung die Prämie zu zahlen, um den Vertrag zu „retten“.

Wenn die Kfz-Versicherung keinen Versicherungsschutz mehr gewährt, erfolgt eine Meldung an das zuständige Straßenverkehrsamt. Dieses prüft nun, on ein anderer Versicherer nun den Versicherungsschutz gewährt oder dass Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen wurde. Sollte sich das betroffene Fahrzeug aber weiterhin ohne Versicherungsschutz auf öffentlichen Wegen und Plätzen bewegen, so erfolgt die Zwangsstilllegung. Das führt im Regelfall zu hohen Kosten, die durch die Behörde auch mit Zwangsmaßnahmen eingetrieben werden können.

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