Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungsausschluss oder Risikozuschlag

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Policen zur persönlichen Risikovorsorge. Denn wird ein Berufstätiger durch Krankheit, Unfall oder psychische Probleme dauerhaft arbeitsunfähig, drohen erhebliche finanzielle Belastungen. In der Regel besteht – wenn überhaupt – nur ein geringer Anspruch auf staatliche Leistungen. Ohne private Absicherung lässt sich der bisherige Lebensstandard kaum halten. Viele Verbraucher befürchten aber aufgrund von Vorerkrankungen hohe Kosten durch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Tatsächlich können Risikozuschläge im Einzelfall die Kosten erheblich erhöhen.

Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Beitragsberechnung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung stützt sich neben der Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsversicherung auf weitere Faktoren wie Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn, Art des ausgeübten Berufs und dem allgemeinen Gesundheitszustand. Generell gilt dabei, dass junge Menschen es einfacher haben, eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Berufsgruppen, die besonders oft von Berufsunfähigkeit betroffen sind, müssen höhere Beiträge in Kauf nehmen. Am schwersten einzuschätzen ist für viele Verbraucher aber der Einfluss von Vorerkrankungen auf die Beitragshöhe.

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Um das individuelle Berufsunfähigkeitsrisiko besser einschätzen zu können, muss im Rahmen des Versicherungsantrags eine Reihe von Gesundheitsfragen beantwortet werden. Der Versicherungsnehmer muss diese wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, sonst kann die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall – also bei Berufsunfähigkeit – gegebenenfalls die vereinbarten Leistungen verweigern. Allerdings können durch vorhandene Vorerkrankungen Risikozuschläge fällig werden. Die Versicherung erhebt diese, um das höhere Berufsunfähigkeits- und damit Kostenrisiko auszugleichen. Wer diese zusätzlichen Kosten allerdings nicht akzeptieren möchte, hat die Möglichkeit einen Leistungsausschluss zu vereinbaren.

Wie funktioniert ein Leistungsausschluss?

Bei einem Leistungsausschluss wird ganz normal gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko versichert. Allerdings gilt der Versicherungsschutz dabei nicht für den vereinbarten Leistungsausschluss. Liegt beispielsweise bei einem Handwerker eine Erkrankung des Rückens vor, so kann dafür ein Leistungsausschluss vereinbart werden. Führen die Rückenprobleme schließlich zur Berufsunfähigkeit, zahlt die Versicherung keine Leistungen. Kommt es aber hingegen durch eine andere Erkrankung, etwa eine schwere Arthrose des Kniegelenks, zu einer Berufsunfähigkeit, so bezahlt die Versicherung die vereinbarten Leistungen. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Stolperfallen einer BU.

Höhere BU Kosten oder Ausschluss?

Die Entscheidung zwischen Risikozuschlag und Leistungsausschluss muss sorgfältig getroffen werden. Denn im schlimmsten Fall steht man trotz Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ohne finanzielle Unterstützung dar. Für viele Menschen bedeutet ein Leistungsausschluss aber dennoch ein wichtiges Instrument zur Kostenreduktion. Die Beratung durch einen unabhängigen Experten kann Ihnen bei einer Vorerkrankung bei der Entscheidung hinsichtlich der genauen Vertragsbestimmungen helfen.

 

A.Fröhlich
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