Betreiberpflichten – Prüfung von elektrischen Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen

Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen zählen zu den „überwachungsbedürftigen“  Anlagen und unterliegen somit der Prüfpflicht gemäß (u.a.) BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung).

Die TRBS (Technischen Richtlinien für Betriebssicherheit) bilden die Basis der Betriebssicherheitsverordnung und beschreiben im Detail die Forderungen der BetrSichV.

Werden in explosionsgefährdeten Bereichen elektrische Einrichtungen betrieben, sind diese vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend durch eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) oder eine befähigte Person entsprechender Qualifikation (TRBS 1203 „Befähigte Person“) zu prüfen (BetrSichV § 14 1 – 3 / § 15).

Um seinen Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, ist der Betreiber der Anlage in der Pflicht diese Prüfungen gemäß TRBS 1201 Teil 1 durchführen zu lassen. Befolgt er diese Vorgaben nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit (BetrSichV § 25 und ArbSchutzG § 25 Abs. 1).  Er begeht eine Straftat, wenn er vorsätzlich das Leben oder die Gesundheit einer(s) seiner MitarbeiterInnen  gefährdet (BetrSichV §26 und ArbSchutzG §26 Abs. 2).

Die in der TRBS Teil 1 beschriebenen Prüfungen umfassen sowohl die Prüfung des Arbeitsplatzes (BetrSichV Anhang 4 Abs. A Nr. 3.8) als auch die Prüfung vor Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, unterstützen wir Sie gerne begleitend bei der Vorbereitung und/oder Durchführung der Prüfungen mit einer unserer befähigten Personen.

Innerhalb der weyer gruppe besitzen mehrere Mitarbeiter die erforderliche Qualifikation diese Prüfungen als „Befähigte Person“ durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten neben der Prüfung der erforderlichen, vom Betreiber vorzuhaltenden Dokumentation für die entsprechenden Geräte auch die Prüfung der Anlage vor Ort und sind somit maßgeblich für die Risikominimierung der gefährdeten Anlagenbereiche.

Wenn Sie mehr über das Thema „Betreiberpflichten“ oder die Leistungen und Referenzen der weyer gruppe in diesem Bereich erfahren möchten wenden Sie sich bitte an:

Dipl.-Ing. (FH) Friedrich Bezdekovsky
Leiter EMR-Technik
Engineering
weyer gruppe – horst weyer und partner gmbh
Tel.: +49 24 21-69 091 – 181
f.bezdekovsky@weyer-gruppe.com

Den vollständigen Artikel, zahlreiche Downloads sowie weitere nützliche Information finden Sie unter: http://www.weyer-gruppe.com/de/news/betreiberpflicht-pruefung-explosionsgefaehrdeter-anlagen

 

Über die weyer gruppe:

Mit über 130 Mitarbeitern in fünf Ländern in Mittel- und Osteuropa realisiert die weyer gruppe jährlich mehr als 500 Projekte. Die weyer gruppe liefert ihren Kunden aus den Branchen Chemie, Pharma, Mineralöl, Ver- und Entsorgung sowie Verbänden und Behörden seit mehr als 30 Jahren Engineering- und Consulting-Leistungen in und um industrielle Anlagen.

Das umfangreiche Portfolio der weyer gruppe, thematische Vertiefungen zu einzelnen Fachbereichen, Referenzen sowie Informationen über die Mitglieder der weyer gruppe finden Sie auf www.weyer-gruppe.com. Für Ihre konkreten Wünsche und Bedürfnisse sind wir jederzeit erreichbar.